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Beim Reichsheere. Bei der Marme.
Die unter 10 und 11 aufgeführten Be=
amten sind nach Maßgabe der bestehenden
Ressortverhältnisse auch denjenigen Beamten
untergeordnet, welche an Stelle von Militär-
befehlshabern zur Anstellung kommen.
12. Die Feldzahlmeister.
13. Die Bekleidungsamtsbeamten in Festungen, welche
in Belagerungszustand erklärt sind; .
ferner
Württemberg:
14. Der Feldoberauditeur. I
B. Untere Militärbeamte
(im Range vom Feldwebel abwärts).
Die Zeughausbüchsenmacher. 1. Die Büchsenmacher bei den Marinetheilen.
Die Büchsenmacher und Sattler bei den Truppen.
Die Waffenmeister.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustaudes.
. Die Oberdrucker und Drucker beim Chef des 2. Die Beobachter (bei den Küstenbeobachtungs-
Generalstabes des Feldheeres und bei einem stationen).
Armeeoberkommando.
5. Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes
geborr ehen, bei dem Militäreisenbahnwesen zur
enstellung kommenden unteren Beamten, als:
a) die Werkmeister*), Wagenmeister und Magazin-
ausseher,
b) die Lokomotivführer, Zugführer, Packmeister,
Telegraphisten, "
P) die Zimmermeister und Maurermeister,
d)) die Zeichner, Kanzlisten und Drucker,
e) die Schaffner, Telegraphenvorarbeiter, Ober-
Heizer,
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Maschinenwärter,
die Rangirer, Weichensteller, Bahnwärter,
Bremser, Oberbauarbeiter, Werkstattarbeiter,
Cüterbodenarbeiter, Maschinenputzer und
Wagenschmierer.
Die unter Nr. 5 aufgeführten Beamten
sind nach Maßgabe der bestehenden Ressort-
verhältnisse auch denjenigen Beamten unter-
eordnet, welche an Stelle von Militärbefehls-
hadern zur Anstellung kommen.
*) Anmerkung. Als Maschineningenieure können
der Militäreisenbahnverwaltung auch solche Beamte mit
höherer technischer Vorbildung überwiesen werden, welche
in ihrem Cidildienstverhältnisse vorübergehind als Werk-
meister thätig sind.