— 2388 —
Krie mirnisterium. Berlin den 5. Oktober 1895.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 236.
Garnison-Verpflegungszuschuß für Saargemünd im 4. Vierteljahr 1895.
Fur die Garnison Saargemünd Ge irk des XV. Armeekorps) betrigt= der Verpflegungszuschuß, einschließlich
des Zuschusses zur Beschaffung hibes Frohstich, im ggelteliahr 1895
auf den Mann und Tag.
No. 106/10. 95. B. 2. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegsministerium. Berlin den 8. Oktober 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 237.
Künftige Verausgabung der Zeichnungen vom Trainmaterial.
Für die Folge ist der Bedarf an Zeichnungen vom Trainmaterial, soweit dieselben zum Geschäftsbereich der
elvartillerie lbtheilung gehören, auf dem bisherigen Wege, aber ohne Vermittelung des Kriegsministeriums,
unmittelbar bei dem Artillerie-Konstruktionsbüreau in Spandau anzufordern. Seitens des letzteren werden
demnächst auch die neu vervielfältigten Zeichnungen sowie Nachträge unter Umschlag zur Versendung gelangen.
Die Ausgabe derartiger Zeichnungen 2c. wird nach wie vor im Armee-Verordnungs-Blatt von 1½ aus
veröffentlicht werden.
No. 323,9. 95. A. 4. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 10. Oktober 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 238.
Festsetzung der Zahl der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel bz. Vizewachtmeister.
De Zahl der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel bz. Vizewachtmeister beträgt vom 1. November 1895 ab bis auf
eiteres:
a) bei der Infanterie und den Jägern 2c. des
Hardekorys böhsteng, .. .107,
III, V., VI, IX. und XVIl. Armerkorps h achstens je .92,
K, IV, Vin v 8 und XVI. Armeckorps ä ie 838,
140
Eier Armeclarps böchstens . ,
htergliecf sind sir jedes Infanterie-Regiment 11 und für die Jäger- ic. E#one je 4 Stellen
in Ansa
b) bei der geerbrachte höchstens
zu b sind für das Fußartillerie= Negiment von ien (hemierschen Fr. 2 — 6 Stellen,
für das Fußartillerie-Bataillon Nr. 13 — 2 Stellen, für die übrigen Fußartillerie= Regimenter
3 Siellen und für die Versuchskompagnie der Albelede. Prüfungs-Kommission 1 Stelle
ere
Die l der außeretatsmäßigen Vizefeldwebel, b. Vizewachtmeister bei den Pionieren, dem Train
nd den üeiesihenchee bleibt bis auf Weiteres wie in dem Erlaß vom 30. März 1895 — Nr. 944/3. 95.
—. (Armee- Verordnungs- Blatt Seite 85) festgesetzt.
Wegen Eirangirung der überzählig weisiende außereiatemäfiigen Vizefeldwebel wird auf Ziffer 1
zu 9 des Erlasses vom 14. März 1889 (Armee-Verordnungs-Blatt Seiten 68/69) hingewiesen. Bis die
Einrangirung durchgeführt ist, olefen snrn jedes Armeekorps vom Bekanntwerden Lisleften Erlasses
ab Neuernennungen von außeretatsmäßigen Vizefeldwebeln der betreffenden Waffen nicht erfolgen
No. 210/10. 95. A. 1. Frhr. v. Falkenhausen.