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Kriegsministerium. Berlin den 1. November 1895.
Nr. 263.
Bekanntmachung betressend die neuen Bedingungen für das Schulschießen der Infanterie,
- Jäger und Schützen.
Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 24. Oktober d. Is. — Nr#. 570/10. 95. A. 2. — Armee-
Verordnunsz Bkant S. 245 — und die zur Ausgabe gelangenden Deckblätter zur Schießvorschrift für die
Infanterie nebst Anhang I wird hinsichtlich der neuen Bedingungen für das Schulschießen noch Folgendes
mitgetheilt bz. bestimmt:
1. Die Infanterie-Schießschule wird für sämmtliche Bataillone der Infanterie, Jäger und Schützen
Proben grauer Pappe, welche für Ring= und Sektionsscheiben mit aufgeklebten Kopf--, Brust= 2c.
Ficheien zur Verwendung kommt, unmittelbar an die Regimenter und einzeln stehenden Bataillone
übersenden.
Die vorerwähnten Scheiben müssen hinsichtlich der Farbe genau der Probe entsprechen.
Es ist darauf Bedacht zu nehmen, daß diese Scheiben sich möglichst wenig von der Umgebung
abheben. Zu diesem Zwecke wird in Abänderung des Absatzes 2 der Ziffer 4 des Erlasses vom
16. März 1892 Nr. 912/2. 94. B. 4 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 56 — bestimmt, daß
die dem Schützen zugekehrten Flächen der Schotter= bz. Sandkästen sowie die Stirnflächen der
Holzgeschoßfänge einen der grauen Farbe der Pappe gleichen Anstrich erhal
ri-
ten.
4. Zur Vermeidung unnöthiger Ausgaben wird sich die Anwendung von Deckblättern behufs Be-
richtigung elwa bereits beschaffter oder bestellter Schießbücher rc. empfehlen.
To. 685/10. 95. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 2. November 1895.
Nr. 254.
Unterrichtskurse der Kriegsschulen.
Die nachstehenden Kriegsschulen beginnen den neuen Kursus wie folgt:
Neiße, 7. April 1896,
Anclam, 12. April 1896,
Hannover, 19. April 1896.
Anmeldungen (5 17 der Kriegsschul-Instruktion) bis zum 7. März 1896.
No. 441/10. 95. A. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegeministerium. Berlin den 4. November 1895.
Nr. 265.
Beginn des IV. Lehrkursus für Offiziere des Beurlaubtenstandes bei der Feldartillerie-Schießschule im
Jahre 1896.
Unter Bezugnahme auf Nr. 48 und 51 der Bestimmungen für die Feldartillerie -Schießschule vom
14. Oltober 1893 wird zur Kenntniß der Armee gebracht, daß der IV. Lehrkursus für Offiziere des
Beurlaubtenstandes bei der Feldartillerie-Schießschule im Jahre 1896 statt am 6. April erst am 9. April
beginnt und am 20. Mai endet.
No. 272/10. 95. A. 4. Bronsart v. Schellendorff.