Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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Knegsministerium. Berlin den 25. Oktober 1895. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 256. 
Ausgabe von Zeichnungen des Feldartillerie-Materials. 
Die V. Fortsetzung der Uebersicht von den Aenderungen der Zeichnungen des Feldartillerie-Materials, 
Hechloffen im März 1894, nebst den dazu gehörigen 11 Blatt Nachtrags-Zeichnungen (Blatt 1 bis 11) sowie die 
eichnungen 
AII 1873 Blatt 4 a und 8; 
AlIlI 1873 Blatt 2, 2a, 2b, 2c, 3a, 3ec, 10a, 10b, 15, 15a, 24, 27a, 28a, 28b, 28c, 
28 
% 280 
AlII 1864 Blatt 87 a 
sind neu aufgestellt und werden den betheiligten Dienststellen unter Umschlag zugehen. 
Soweit diese Blätter als Ersatz für bereits vorhandene Zeichnungen bestimmt sind, treten die letzteren 
außer Kraft. 
Im Auftrage. 
No. 24 8/10. 95. A. 1. Draudt. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. Oktober 1895. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 257. 
Allgemeine Bemerkungen aus Anlaß der Juspizirungen der Waffen bei den Truppen 1893—95. 
Die vorbezeeichneien Bemerkungen sind gedruckt worden und werden den Behörden und Truppen in der erforder- 
lichen Zahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplänen zugesandt werden. 
No. 684/10. 95. A. 2. Frhr. v. Falkenhausen. 
Kriegsministerium. Berlin den 2. November 1895. 
Departement für das Invalidenwesen. 
Nr. 258. 
Ueberweisung von Verurtheilten an Civil-Strafanstalten Hnlage 2 zu F. 5 der Militär- 
Strafvollstreckungs-Vorschrift). 
Die von den Militärgerichten im Bereiche des I, V., VI. und XVII. Armeekorps sowie der 4. Division zu 
Gefängnißstrafe verurtheilten Militärpersonen sind fortan, wenn die Strafvollstreckung auf die bürgerlichen 
Behörden übergeht, nicht mehr in das Gefängniß zu Breslau, sondern in das Gefängniß zu Wohlau 
einzuliefern. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
In Vertretung. 
No. 655/10. 95. C. 3. v. Ekensteen.
	        
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