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Die Ueberweisung der grobzahnigen Feilen erfolgt seitens der Gewehrfabrik Erfurt unentgeltlich.
Die ausscheidenden Feilen werden den Waffenmeistern zum Aufbrauch überlassen.
Im Auftrage.
No. 540/11. 95. A. 4. gez. Draudt.
Kriegsministerium. Berlin den 7. Dezember 1895.
Kavallerie-Abtheilung.
Nr. 284.
Offizier= und Portepeefähnrichsprüfungen 1896.
Bei der Ober-Militär-Examinations-Kommission finden 1896 mit Ausnahme der Monate Juni und Dezember
bei einer genügenden Anzahl von Anmeldungen in allen Monaten Prüfungen statt, jedoch im Januar nur
in der ersten, im Februar, März und September nur in der zweiten Hälfte, im Juli aber nur in der ersten
Woche des Monats.
No. 90/12. 95. A. 3. v. Hennigs.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 1 bis 12 zu der Dienslvorschrift für die dEnfanterieschulen,
Nr. 1 bis 7 zu der Bajonettirvorschrift für die Infanterie,
Nr. 29 und 30 zum Exerzir-Reglement für die Feldartillerie,
Nr. 2 zum Anhang zur Traindepot-Ordnung,
Nr. 39 zum Verlaufs 2 Preisverzeichniß zu den Handwaffen ,
Nr. 26 und 27 zum ß für die Königlichen Artilleriedepots,
Nr. 147 bis 149 zur Anleitung zu den Instandsetzungen an den Schußwaffen 88 und 91.
erkaufspreis einer neugedruckten dienstvarschrift.
Vorschrift über die persensrran Verhältnisse des Zeugpersonals betet eingebh den
.
Preiserhöhung einer Dienstvorschräft in Fe Folge der Ausgabe von Nachträgen
Deckblät
Kriegs-Etappenordnung ½ gingehunden
40 Pf. 5. Pf.