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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
29. Jahrgang. Herlin den 31. Dezember 1895. Nr. 33.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der rmi3 “ “““’ dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: 4ßerhalt bei den
lien und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstra
Bei Letzterer zaseh — der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet tpa nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Drucbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
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die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 285.
Kavallerie-Inspekteure.
In Wänderung Meiner Ordre vom 10. April 1890 bestimme Ich:
Die beiden Kavallerie-Inspekteure sind Mir unmittelbar unterstellt.
. Sie haben den Rang und die Gebührnisse der Divisions-Kommandeure, erhalten jedoch, sobald
ein dem Patent nach jüngerer General als kommandirender General oder beauftragt mit der
Führung eines Armeekorps in den Genuß der Dienstzulage eines kommandirenden Generals
tritt, die für diesen Fall im Etat festgesetzten höheren Gebührnisse.
Ihrem Stabe gegenüber haben sie die Urlaubsbefugniß und Strafgewalt der Divisions-
Kommandeure.
Sie sind berufen:
a) zur Besichtigung Meinerseits befohlener besonderer Kavallerie-Uebungen bz. zur Leitung der
Uebung mehrent. Kavallerie-Divisionen,
b) zur Leitung taktischer Uebungsreisen von Generalen und Stabsoffizieren der Kavallerie,
e) zu Besichtigungen einzelner Truppentheile der Kavallerie in verschiedenen Dienstzweigen
sowie des? Pe oemaesal Is,
ch) zur Besichtigung kavalleristischer Lehranstalten, der Sssedeets. besonderer technischer
ebungen 2c. sowie zur Berichterstattung über kavalleristische
Die Befugnisse der Kruppenbefehlshaber sowie des Nemen-Istecteurs werden durch
diese Besichtigungen nicht b
n Bezug auf ihre spezielle erh# innerhalb der unter 4. b bis d. genannten dienstlichen
zuche sehe Ich den jedesmaligen Vorschlägen des Kriegsministers entgegen.
Ihre Berichte über die betreffenden Uebungen und Besichtigungen haben die Kavallerie-Inspekteure
Mir unmittelbar vorzulegen.
Die Kavallerie-Inspekteure sind nach Maßgabe Meiner Ordre vom 10. April 1890 Mitglieder
der Kavallerie-Kommission.
Neues Palais den 21. Dezember 1895.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronfart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 22. Dezember 1895.
Vorstehende Allerhöch#ste Rabinete Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Jo. 257/12. 95. A. 3. Bronsart v. Schellendorff.
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