stel lung
und Landwehr im Etatsjahr 1895 96.
21
Anlage 1.
ziehen bei:
aus der Neserve aus der Reserve zur Bildung von
Bemerkungen
12
u##ndnehr der Kavallerie Sanitäts-
rains auf
14 Tage nach bz. des Trains Tetachements
Beendigung der auf 20 Tage auf 12 bz. 13
Herbstübungen im Mai Tage
# 9° 10 11*)
200 25 —
200 100 200
320 70
240 30 200
408 25
228 60
200 70 200
400 25 —
334 50
270 100
200 50 —
480 50 200
l
200 40
9 60
80 I
r- 100 200
4060 (05“#. 1 000
5 905
mDie innerhalb Spalte 1 aus dem
Beurlaubtenstande der Kavallerie
zur Feldartillerie einzuziehenden
Mannschaften sind möglichst Re-
seruisten der jungsten Jahres-
klasse. Mannschaften, welche im
Mobilmachungofall besondere
Verwendung als Feldgendarmen,
Reserveunteroffizier Aspiranten,
Landwerker u. s. w. sinden, sind
ausgeschlossen.
Die Zahlen in den mit ') ver
. „
sehenen Spalten verstehen sich
einschließlich 10/% Unteroffiziere
bz. Unterofftzierdiensithuer. Wer-
den diese 107% nicht erreicht, so
ist fur jeden fehlenden Unter-
offisier bz. Unteroffizierdienst-
thuer doch nur ein Gemeiner der
betressenden Wasse einzuziehen.
Cine Ulberschreitung der aus-
geworfenen Kopfstärken hat daher
nicht stattzusinden.
Die nach Spalte 2 bis 6, 7 und
11 Cinzuziehenden sind ungefähr
zur Hälfte der Reserde und Land-
wehr zu entnehmen.
) Die Uebungs-Kompagnien können aus Mannschaften der Reserve und Landwehr
zusammengesetzt und zu denselben auch OÖffiziere der Landwehr herangezogen werden.
*") Die für Wachtmeisterstellen auszubildenden Reseroisten kommen aum die
vorstehenden Zahlen in Anrechnung.