Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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Die Offiziere sind von ihren Truppentheilen spätestens 7 Tage vor Beginn der Kurse der Infanterie- 
Schießschule namhaft zu machen. 
Ur die Dauer des Kursus werden den Theilnehmern — mit Ausnahme derjenigen aus der 
arisen Spandau — gemäß §. 25 1 der Reiseordnung — die chargenmäßigen Lagegelder 
gewährt. 
Die Burschen der Offiziere verbleiben für die Dauer des Kommandos in der Verpflegung ihres 
Truppentheils und empfangen von biesem das Garnisonbrotgeld für Spandau. 
Die Mitnahme von Pferden auf Kosten der Heeresverwaltung ist ausgeschlossen. 
Die Reisekosten und Tagegelder für die Reisen von der Garnison nach Spandau und zurück, 
einschließlich der Tagegelder für die Dauer des Kursus, liquidiren die Truppentheile für Rechnung 
bes Etatskapitels 34. 
1en Offizieren aus den Garnisonen Berlin, Potsdam, Charlottenburg und Aichterfelde 
werden besondere Reisetage nicht zugestanden. 
Eg ist den Theilnehmern überlassen, in Spandau oder Berlin mit Vororten Wohnung zu nehmen. 
Als Kommandoort wird jedoch Spandau angesehen. 
B. Zusammensetzung und Lehrkurse. 
Die Kommandirungen haben nach Maßgabe der anliegenden Ueberficht, sowic der beigefügten 
r!E—. 22 zu erfotgen. 
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C. Unteroffizier-Uebungskurse. 
In Spandau-Ruhleben wird eine Uebungskompagnie zu 180, auf den Truppen-Uebungsplätzen Arys 
und Hagenau je eine von 120 Unteroffizieren der Infanterie gebildet. Außerdem werden nach Spandau- 
Ruhleben 4 Uebungs-Abthellungen von je 30 Untrrosfizieren. der Kavallerie eingezogen. 
ie Kommandirungen haben nach Maßgabe der anliegenden Uebersicht, sowie der beigesügten 
v Bestimmungen zu erfolgen. 
„ No. 6386/1. 95. A. 2. Bronsar! v. Schellendorff.
	        
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