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. Sämmtliche Mannschaften
PK
benutzen und sind dements
II, 1. b) mit Militär-Fal
Infanterie-Schießschule ge
führern einen Ausweis üb
diese der Infanterie-Schief
Die Kosten für den Marsch
— neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden
ein.
V. Marschangelegenheiten.
haben für die Hin= und Rückreise, soweit angängig, die Eisenbahn zu
prechend von ihren Truppentheilen für die Hin= und Rückreise (siehe
jr scheinen zu versehen
von der Garnison nach dem Kommandoort werden seitens der
zahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher den Kommando-
ber die Höhe des gezahlten Marschkosten-Vorsch mitzugeben, damit
zßschule über die wirklich entstandenen Kosten Rechnung legen können.
VI. Geldverpflegung.
Die kommandirten Mannnschaften verbleiben im Etat ihres innbenes und behalten für Rechnung
des Etats-Kapitels 24 Löhnung von der Infanterie-Schießschule, und
von dem auf den Beginn des Kommandos folgenden * ab bis zum Ablauf
des
Monatsdrittels, in welchem das Kommando endet.
Es bezichen ferner von der Infanterie-Schießschule:
die Unteroffiziere 6 und die Gemeinen (ausschließlich Oekonomie-Handwerker) 3 M
Zulage monatlich.
unter Angabe des Tages,
. Der Jeagemnach0 ist von jedem Aufrücken der Kommandirten in eine höhere Löhnung
von welchem ab dieselbe zahlbar ist, Kenntniß zu geben.