Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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3. In 8. 21,2 ist in der vorletzten Zeile für das Wort „Tage“ zu setzen: „Werltage“. 
4. In 8. 27, äerste Zeile ist hinter dem Worte „Monats“ Ang schalien: 
„woder, wenn dies ein Sonn= oder Festtag ist, an den, ,vohergehenden Zahltage (§. 10,1)“, 
5. §. 27, 2 erste Zeile ist statt „Tage“ zu setzen „Werktag 
6. 5. 28.,1 erhält hinter dem ersten Absatz folgenden Zusez: 
„Ist der erste Tag des Vierteljahres ein GHonn= oder Festtag, so findet der Abschluß und 
k die Uebertragung in die anderen Kasfenbücher an dem vorhergehenden Werktage statt.“ 
§. 44, 4 wird durch den Zusatz ergän 
„Der zweite Satz von §. 10, 1 bnse Kassenordnung findet keine Anwendung.“ 
II. Besoldungsvorschrift für das Preußische Heer im Frieden und 
I. Servisreglement. 
den §§. 32,1 und 83,1 — bei beiden am Schlusse des ersten Absatzes — und am Schlusse des §. 84 
der Sen ed Haten sowie am Schlusse des ersten Absatzes im F. 76 des Servis-Reglements 
ist hinzuzufügen: 
„Ausnahme, siehe die Kassenordnung.“ 
Deckblälter und Nachträge werden nicht ausgegeben. 
No. 128/2. 96 B. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 62. 
Zweites Nachtrags-Verzeichnis derleuigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissensatustlichs G dert aä# den einjährig- ereiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Zmeites Nachtlrags-erzeichnik 
dersenigen Tehranstalten, welche zur Auestellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungoprüfung zur Darlegung 
der Befähigung gefordert wird. 
l. Staatliche Schullehrer-Seminarc. 
Königreich Preußen. 
   
  
für Stadtschullehrer, 
Seminar, 
 
	        
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