Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

Kriegsministerium. Berlin den 13. März 1896. 
Nr. 66. 
Reisegebührnisse für die oberen Militärbeamten des Beurlaubtenstandes. 
Die oberen Militärbeamten des Beurlaubtenstandes empfangen bei Einberufung zu Dienstleistungen die 
Reisegebührnisse nach den Festsetzungen des §. 40 der Reiseordnung mit der Maßgabe, daß für die Beamten 
mit einem Tagegeldersatze von 6 JKx. die Nebenkosten nur 2 „ll. betragen. 
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Auftrage. 
No. 86/3. 96. B. 3. Frhr. v. Gemmingen. 
Kriegsministerium. Berlin den 16. März 1896. 
Nr. 67. 
Aenderungen der Bestimmungen über Bade= und Brunnenkuren. 
(Beilage 4 der Friedens-Sanitäts-Ordnung.) 
Die Ziffern 1 bis 3 des §. 23 erhalten vom 1. April d. J. ab folgenden Wortlaut: 
S. 23. 
Unterkunft, Beköstigung der Offiziere u. s. w. · 
1. In der Wilhelms-Heilanstalt in Wiesbaden sind 27 Zimmer zur Aufnahme von aktiven und 
inaktiven Offizieren, Sanitätsoffizieren und oberen Beamten der Militärverwaltung vorhanden. 
Diese Offiziere 2c. erhalten neben Wohnung in der Anstalt freie Benutzung der Bade-, medico- 
mechanischen und sonstigen Heilvorrichtungen derselben und freie ärztliche Behandlung. Die 
bisher erhobenen Durchschnitts-Wirthschaftskosten von 66 Pf. für den Kopf und Tag kommen vom 
1. April 1896 ab in Wegfall. 
Mittagessen mit Wein, Frühstück und sonstige Speisen und Getränke können von den Offi- 
zieren 2c. durch den Oekonomen der Anstalt zu den von der Verwaltungskommission mit diesem 
vereinbarten Preisen bezogen werden. 
Den in der Anstalt wohnenden aktiven und inaktiven Lieutenants, Assistenzärzten und den 
unter D. der Beilage 12 der Friedens-Sanitäts-Ordnung aufgeführten oberen Militärbeamten 
wird jedoch das 1. und 2. Frühstück im Gesammtbetrage von 1 .K. täglich unentgeltlich verabreicht. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 6/3. 96. M. A. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 11. März 1896. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
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Nr. 68. 
Ausgabe der Schußtafel Nr. 18 für den langen 16 em Mörser. 
Die Schußtafel Nr. 18 für den langen 15 cm Mörser zum Sammelheft der Schußtafeln und die gleich- 
namige Gebrauchsschußtafel sind neu aufgestellt und werden den betheiligten Kommando= 2c. Behörden in der 
erforderlichen Zahl von Abdrücken unter Umschlag zugehen. 
ie bisherigen Schußtafeln Nr. 18 für den aagen 15 cem Mörser zum Sammelheft der Schuß- 
tafeln und die gleichnamigen Gebrauchsschußtafeln — Berlin 1892 — treten außer Kraft. 
Im Auftrage. 
No. 623/2. 96 A. 5. Welter. 
Kriegsministerium. Berlin den 11. März 1896. 
Departement für das Invalidenwesen. 
. 69. 
Vorbereitungsdienst der Militäranwärter für Stellen in der Justizverwaltung. 
Im Anschluß an die Erlasse vom 27. Februar und 19. Juli 1895 — Armee-Verordnungs-Blatt, Seite 63 
und 179 — wird bekannt gemacht, daß eine weitere Zulassung von Militäranwärtern zum Vorbereitungs-
	        
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