Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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Armee-Verordnungs-Nlatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
30. Jahrgang. gerlin den 31. Härz 1896. Nr. 9. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, bönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
  
Der * Prämumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 4 50% #bonnirt kann n* wꝛr bei ven 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstr 
Vei Letzterer W’i auch der Verkauf einzelner? Nummern dieses Blattes; der Preis derselben Mab '60s3, nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 m berechnet, fans nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt *m — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sins zum vierteljährlichen Panulernttenapreif. von 14¾. 910 4 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 92. 
Formations-Aenderungen r2c. aus Anlaß des Etats 1896/97. 
bestio 
da Derre Etat an Offizieren rc. erhöht sich: 
a) beim Kriegsministerium um 
1 Inspekteur der technischen Institute — 1 Leneralmior —, 
1 Abtheilungs- Chef — Stabsoffizier m 9 deur-Gebührnissen —, 
2 Hauptleute 1. Klasse — Referenten it 
außerdem treten 
1 Zeughauptmann 1. Klasse und 
2 Zeughauptleute 2. Klasse — Hülfsarbeiter — von dem Etat für das Artillerie- und 
Waffenwesen auf den Etat des Kriegsministeriums über. 
Die „Inspektion der technischen Institute“ und die „Dandwaffen-Abtheilung“, welche 
mit Meiner Genehmigung am 16. Januar 1896 im Kriegsministerium provisorisch errichtet 
worden sind, werden etatsmäßig. 
Der Inspekteur hat hinsichtlich der Militärpersonen der Inspektion und der ihr unter- 
stellten Verwaltungs -Abtheilungen (o“ wie der technischen Institute die Disziplinarstrafgewalt 
und Beurkauhunye efugniß eines Brigadekommandeurs. 
Für den Inspekteur tritt als A#futant 1 Sekondelieutenant dem Truppen-Etat hinzu. 
in Folge dieser Organisations-Aenderung im Kriegsministerium wird die Inspektion 
der Gewehr= und Munitionsfabriken aufgelöst. Bei dem Personal dieser Inspektion und 
der genannten Fabriken treten folgende Aenderungen ein: 
es fallen fort: 
1 Inspekteur mit dem Range und den Gebührnissen eines Brigadekommandeurs, 
1 Direktor mit dem Range und den Gebührnissen eines Regimentskommandeurs, 
1 Unterdirektor, Stabsoffizier 
3 Mer und Asssstenten einschließlich des Adjutanten bei dem Inspekteur, Hauptleute 
a 
die ahl der dauernd zur Dienstleistung zu kommandirenden Offiziere wird von 17 auf 
16 ermäßigt; 
es treten' hinzu 
1 Direktor, Stahsefftzer, 
1 Unterdirektor, Hauptmann 1. Kla 
b) bei den Bezirkskommandos um 30 inaktive ffiere — in der Regel Hauptleute oder Lieutenants — 
als Bezirkso# Hülert. auf welche die Festsetzungen der Ordre vom 26. März 1888, Ziffer 3, 
Anwendung finden;
	        
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