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Kriegsministerium. Berlin den 8. Mai 1896.
Nr. 126.
Aenderungen in der Garnison-Gebändeordnung, Erster Theil — Einrichtung der Kasernen —.
In der ——7 Erseer Lheil, sind folgende Aenderungen vorzunehmen:
12.
2
2
„Wird in i dne Line eringere oh für slatthaft gllan — nicht unter 3 m —,
so ist zur Gewinnung des ua uftraumes — s. 8. 12 — die Grundfläche der
betreffenden Räume der Belegungsza l entsprechend zu welnn “
Seite 14. 8. 6,1 Zeile 9 von oben 14
J.
ischeten und hierzu als Fußnote zu geben:
Hierzu gehören:
zrielbhed in den Mannschaftsspeisesälen 2c. zur Ze. des Heranstoßens der
Bänke und Tische an die Wand; Wandleisten in Höhe der S tahllehnen in den Unter-
offizierspeisesälen; Stoßleisten auf den Mannschaftsspinden in o chen Kasernen, wo die
Schemel umgekeh hrt auf den Shinden aufbewahrt werden; rc.“
Seite 15. 8. 6,2 Zeile 1 ist das r 6%
„Vor or
zu streichen.
Seite 16. 5.7 Absatz 5 ist buter.
nde 1“
zuzusetzen: grie und hierzu als Fußnote zu geben
den Offizier-Speiseanstalten zur Veniidung des Speisesaales und der größeren
Wl“–ize mit der Ordonnanzenstube; an den Eingängen der Wehungen für Offi-
iere nd verheirathete Unteroffiziere 2c., sofern diese Wohnungen Vorräume erhalten
abe
Seite 15. §. 12 letzter Absatz ist binter
„ zul 7“
zuzusetzen: *'
„und unterliegen, nach Einholung der Zustimmung des Generalkommandos, der Geneh-
migung, des Hiegeministeriume — Militär-Oekonomie-Departement. —
Seite 24. S§. 22, 2. Absatz, Zeile 8 und 9 von oben sind die Worte
„der irr des seirlkommanss und der Zustimmung“
zu streichen und dafür zu setzen:
„nach Einholung, der „Lustimmung des Generalkommandos der Genehmigung“
„ist“
. Seite 26. 8. 27 h
zuzu seßen
„s. Anmer 2“
Seite 26. v7l 18 Sr 1 sind hinter
„Unterbringung“
die Worte:
„der den Truppen üerwesenen Waffen (s. Vorschrift über die Aufbewahrung und Behand-
zungoer der Handwaffen)
zuzu
Skise 31. 8§. 38 Zeile 1 ind die Worte
u erbauenden“
zu sweichen und durch ud
„Einrichtung der“
zu ersetzen; 4 ist hinter
eing chalten: „Stallungen“
„Stallhöfe,“