Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

Kriegaministerium. Berlin den 30. Mai 1896. 
Nr. 143. 
Prüfung der nicht im Gebrauch befiudlichen Maße, Gewichte und Waagen. 
Die im Bereiche der Militärverwaltung vorhandenen, nicht im Gebrauch befindlichen Maße, Gewichte und 
Waagen (ruhende Bestände) sind den Aichungsstellen zur Prüfung und etwa nothwendigen Berichtigung nur 
in den Fällen zuzuführen, wo die Vermuthung einer Abweichung vorliegt. 
Werden jene Maße rc. zeitweise in Benutzung genommen, so sind dieselben hinsichtlich ihrer 
Prüfung 2c. durch die Aichungsstellen wie die im Gebrauch bestnolichen zu behandeln. 
In Vertretung. 
No. 102/4. 96. A. 4. Frhr. v. Falkenhausen. 
Kriegsministerium. Berlin den 2. Juni 1896. 
Nr. 144. 
Giroverkehr. 
Die Preußische General-Staatskasse und die Preußischen Regierungs-Hauptkassen sind am 1. April 1896 in 
den Reichsbank-Giroverkehr eingetreten. Militärbebörden, wele Inliber von Girokonten sind, können nunmehr 
ihren Geloerkehr mit diesen Kassen und den mit denselben verbundenen Korps-Zahlungsstellen im Girowege 
abwickeln. 
No. 557/5. 96. B. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 8. Juni 1896. 
Nr. 14. - 
Reisen zur Erkundung der Uebungsfelder für größere Gefechts- 2c. Uebungen im Gelände. 
Aus Anlaß von größeren Gefechts= 2c. Uebungen im Gelände, deren Mehrkosten gegen die Garnison-= 
Verpflegung aus Mitteln des Kapitels 24 Titel 21 zu bestreiten sind (vergl. Bestimmungen betreffend Ver- 
wendung und Verrechnung der Mittel für Gefechts und Schießübungen im Gelände 2c. — Armee-Verordnungs- 
Blatt von 1893 S. 243 —) darf für jede Uebung, sofern dies von dem dieselbe anordnenden Truppen- 
befehlshaber für nothwendig erachtet wird, eine Reise zur Erkundung der Uebungsfelder durch den mit der 
Leitung beauftragten oder einen anderen Offizier aalhz führt werden. Die hierdurch entstehenden Kosten sind 
aus den vorbezeichneten Mitteln zu bestreiten. 
Im Auftrage. 
No. 441/3. 96. A. 1. Frhr. v. Falkenhausen. 
Kriegsministerium. Berlin den 26. Mai 1896. 
Medizinal-Abtheilung. 
Nr. 146. 
Ausgabe des Nachtrags 1 zur Friedens-Sanitäts-Ordnung. 
Odiger Nachtrag wird den betheiligten Dienststellen demnächst unter Umschlag zugehen. 
Er erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, 
Berlin S8W., Kochstraße 68—71 und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee 35 Pf. das Exemplar. 
Der Verkaufspreis der Friedens-Sanitäts-Ordnung einschließlich Nachtrag 1 beträgt nunmehr 
6 AK. 35 Pf. für das Kehestete Exemplar, · 
6.-6.95f.--aktonitte- (in Pappband mit Leinwandrücken), 
7 Al. 60 Pf. - — Erxemplar in Halblederband. 
No. 1852/6. 96. M. A. v. Coler.
	        
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