Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

— 148 — 
Kriegsministerium. Berlin den 28. Mai 1896. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 147. 
Preis des alten Bleies. 
Unter Bezugnahme auf §. 16,“ der Uebungsmunitions-Vorschrift (Deckblatt 56) wird der von der —½ieemn 
fabrik für Blei aus verschossener Handwaffen-Munition zu zahlende Preis auf 18 „A. für 100 kg festgesetzt. 
No. 474/5. 96. A. 2. Frhr. v. Falkenhausen. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. Mai 1896. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 148. 
Aenderungen 2c. von Lestimmungen der Garnisongebäudeordnung. III. Theil (Militärpferdeställe, 
Reitbahnen, Beschlagschmieden). 
Die Bestimmungen der — III. Theil, werden wie folgt abgeändert bz. ergänzt: 
4Seite 7. In der Fußnote sind die Worte „Vorschrift über Einrichtung und Ausstattung der 
Kasernen“ zu ersetzen durch: „Garnisongebäudeordnung. I. Theil. Einrichtung der Kasernen. §. 38“. 
Seite 8. §. 2 erhält am Schluß folgenden Zusatz: 
„Hinsichtlich der besonderen Nt für Stallwachen vergleiche §. 27“. 
Ebendaselbst, Absatz 2, ist hinter das Wort „Krümperpferde“ das Zeichen *) zu setzen und 
folgende Fußnote anzufügen: 
*) „An Krümperpferden sind zu rechnen für jede Eskadron mindestens 3, höchstens 4, 
jede Batterie und Train-Kompagnie mindestens 2, höchstens 5, 
die Offizier-Reitschule höchstens 6, 
die Kavallerie= UUnterofsizierschule höchstens 4“. 
Seite 9. Im §. 3 Absatz 3 ist der Schlußsatz zu streichen und dafür zu setzen: 
„Die Trennung erfolgt esladrons= und batterieweise.“ 
. FetteI In §. 5 Zeile 2 ist hinter dem Worte „Vorfluren“ einzuschalten: „bz. Zwischen- 
uren 
Seite 10. §.7 erhält am Schluß folgenden Zusatz: 
ei Neubauten werden auch Springgärten auf dem Kasernengrundstück mit angelegt.)“ 
Hierzu, *rr! E“ folgende Fußnote: 
Kosten der Hindernißanlagen sind jedoch auch in diesem Falle von dem Truppen- 
theie zu. FW3, Abteres gilt in allen Fällen auch von einer etwaigen Einfriedigung 
der offenen Neitul .“ 
. Seite 10. Im §. 9 ik in Schlusse des ersten Absatzes folgender Iusat, einzuschalten: 
„Die Standbreite) für Pferde sch#en Schlages beträgt 1, 
Seite 11. Hinter die Ueberschrift B. 1. „Pferdeställe“ ist das 44%% 5) zu setzen und folgende 
Fußnote nzufügene 
*) „Für die Bauart und innere Einrichtung der Pferdeställe dienen folgende Zeichnungen 
als Unterlagen: 
Mn) 7 Blatt Zeichnungen für Stalleinrichtungen, Erlaß vom 14. Februar 1887 No. 166/9. 
b ) 1 Biait bergleichen für Sattelhalter, Erlaß vom 6. September 1892 No. 251/8. B. , 
c)1Blattdergle-cheiiftir Kkippensetzerstcinde, Erlaß vom 24. April 1890 No. 577/2. . 
d) 2 Blatt dergleichen für Dach- ind Ex*s über Militärpferdeställen, Erlaß 
vom 2. Oktober 1894 No. 229% 
Seite 11. Im §. 11 sind im ersten * e n „der Korps-Intendantur bz. — bei Bauten 
im Betrage von zehr als 30 000 EZ. —“ zu strei 
.Seite 12. Am 5 ase des §. 11 ist folgender ihe- anzusügen: 
ür die Ansichtsflächen der Krippenuntermauerung ist ein Material zu verwenden, in 
welchem dieselben ebenso hart und fest, wie glatt herzustellen sind.“ 
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