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Kriegsministerium. Berlin den 28. Mai 1896.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 147.
Preis des alten Bleies.
Unter Bezugnahme auf §. 16,“ der Uebungsmunitions-Vorschrift (Deckblatt 56) wird der von der —½ieemn
fabrik für Blei aus verschossener Handwaffen-Munition zu zahlende Preis auf 18 „A. für 100 kg festgesetzt.
No. 474/5. 96. A. 2. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 28. Mai 1896.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 148.
Aenderungen 2c. von Lestimmungen der Garnisongebäudeordnung. III. Theil (Militärpferdeställe,
Reitbahnen, Beschlagschmieden).
Die Bestimmungen der — III. Theil, werden wie folgt abgeändert bz. ergänzt:
4Seite 7. In der Fußnote sind die Worte „Vorschrift über Einrichtung und Ausstattung der
Kasernen“ zu ersetzen durch: „Garnisongebäudeordnung. I. Theil. Einrichtung der Kasernen. §. 38“.
Seite 8. §. 2 erhält am Schluß folgenden Zusatz:
„Hinsichtlich der besonderen Nt für Stallwachen vergleiche §. 27“.
Ebendaselbst, Absatz 2, ist hinter das Wort „Krümperpferde“ das Zeichen *) zu setzen und
folgende Fußnote anzufügen:
*) „An Krümperpferden sind zu rechnen für jede Eskadron mindestens 3, höchstens 4,
jede Batterie und Train-Kompagnie mindestens 2, höchstens 5,
die Offizier-Reitschule höchstens 6,
die Kavallerie= UUnterofsizierschule höchstens 4“.
Seite 9. Im §. 3 Absatz 3 ist der Schlußsatz zu streichen und dafür zu setzen:
„Die Trennung erfolgt esladrons= und batterieweise.“
. FetteI In §. 5 Zeile 2 ist hinter dem Worte „Vorfluren“ einzuschalten: „bz. Zwischen-
uren
Seite 10. §.7 erhält am Schluß folgenden Zusatz:
ei Neubauten werden auch Springgärten auf dem Kasernengrundstück mit angelegt.)“
Hierzu, *rr! E“ folgende Fußnote:
Kosten der Hindernißanlagen sind jedoch auch in diesem Falle von dem Truppen-
theie zu. FW3, Abteres gilt in allen Fällen auch von einer etwaigen Einfriedigung
der offenen Neitul .“
. Seite 10. Im §. 9 ik in Schlusse des ersten Absatzes folgender Iusat, einzuschalten:
„Die Standbreite) für Pferde sch#en Schlages beträgt 1,
Seite 11. Hinter die Ueberschrift B. 1. „Pferdeställe“ ist das 44%% 5) zu setzen und folgende
Fußnote nzufügene
*) „Für die Bauart und innere Einrichtung der Pferdeställe dienen folgende Zeichnungen
als Unterlagen:
Mn) 7 Blatt Zeichnungen für Stalleinrichtungen, Erlaß vom 14. Februar 1887 No. 166/9.
b ) 1 Biait bergleichen für Sattelhalter, Erlaß vom 6. September 1892 No. 251/8. B. ,
c)1Blattdergle-cheiiftir Kkippensetzerstcinde, Erlaß vom 24. April 1890 No. 577/2. .
d) 2 Blatt dergleichen für Dach- ind Ex*s über Militärpferdeställen, Erlaß
vom 2. Oktober 1894 No. 229%
Seite 11. Im §. 11 sind im ersten * e n „der Korps-Intendantur bz. — bei Bauten
im Betrage von zehr als 30 000 EZ. —“ zu strei
.Seite 12. Am 5 ase des §. 11 ist folgender ihe- anzusügen:
ür die Ansichtsflächen der Krippenuntermauerung ist ein Material zu verwenden, in
welchem dieselben ebenso hart und fest, wie glatt herzustellen sind.“
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