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Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
30. Jahrgang. Gerlin den 16. Juli 1896. Nr. 19.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der nrn E — dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. * r*'e werden: außerhalb e bei ven
alten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner, Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet scch nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt * — Die Cxpedilion liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
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durch die Post oder in *8* Z#lenden von der Expedition zu beziehen.
Nr. 167.
Gesetz, enthaltend Aenderungen des Gesetzes, betreffend die Friedenspräsenzstärke des dentschen Heeres
vom 3. August 1893.
Vom 28. Juni 1896.
Wir Wilbelm, von Gotteo Gnaden Deutscher Raiser, König von Dreußen
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Fichstags, was folgl:
8. 1.
r 8. 2 des Artikels 1 des Gesetzes, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, vom
3. August 9 (Neichs- Gesetzbl "! 1893 Seile 233) erhält nachstehende Fassung:
Vom I. April * ab werden
die Infanterie n 624
die Kavallerie n 465
die Feldartillerie n 4294
die Fußartillerie n 327
die Pioniere n 23
die Ssenbahntruppen in 7
der Train in .. .. 21
8. 2.
Gegenwärtiges Gesetz lommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrages vom
23. November 1870 (Bundes-Gesetzblatt 1871 Seite 9) unier III §. 5, in Württemberg nach näherer Bestimmung
der Militärkonvention vom 21./25. November 1870 (Bundes-Gesetzblalt 1870 Seite 658) zur Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Travemünde, an Bord M. Vacht „Hohenzollern“, den 28. Juni 1896.
(L S) Wilhelm.
sormirt.
Fürst zu Hohenlohe.
Kriegsministerium. Berlin den 10. Juli 1896.
Vorstehendes Gesetz (Reichs-Gesetzblatt Seite 179) wird hiermit zur Kenniniß der Armee gebracht.
No. 295/7. 96. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.