Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

Armee -· Verordnungs - Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
30. Jahrgang. Gerlin den 15. Jannar 1896. Nr. 2. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A Abonnirt kann werden: aßerhalt bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Vlattes; der Preis derselben richtet 6 nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geigute Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.E. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 3. 
Disziplinarstrafgewalt des Direktionsmitgliedes der Kriegs-Akademie, welches mit der Aussicht über die 
urschen der zu dieser Anstalt kommandirten Offiziere beauftragt ist. 
Auf den Mir Vortrag verleihe Ich demjenigen Direktionsmitgliede der Kriegs-Akademie, welches 
mit bane Aussicht über die Burschen der zu dieser Anstalt kommandirten Offiziere beauftragt ist, bezüglich 
dieser Mannschaften die Di Hsziolinarstrafgewall des Kommandeurs eines nicht selbständigen Bataillons. Das 
Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 21. Dezember 1895. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. Dezember 1895. 
Vorstehende erboͤglt Rabinets-Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht. 
r 8. 4, 2, Absatz 3 der Dienstordnung der Kriegs-Akademie vom 26. April 1888 erhält 
am Schluß fsoldenzer. Fa 
„Demjenigen Direktionsmitgliede, welches mit der Aufsicht über die Burschen der 
kommandirten Offiziere beauftragt ist, steht behüglich bieser Mannschaften die Disziplinarstraf- 
gewalt des Kommandeurs eines nicht selbständigen Bataillons zu.“ 
No. 444/12. 95. A. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 4. 
Infanterie-Schießschule: Informationskurse, guJusammensezungun) Lehrkurse, sowie Unteroffizier-Uebungs- 
urse im Jahr 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag Fue Ich: 
Im Jahre 1896 sind bei der Infanterie-Schießschule zwei Informationskurse für zusammen 
45 Obersllieutsnant und Majors der Fußtruppen Ausschliüich Fußartillerie, ein Informationskursus für 
24 Eskadronchefs, sowie ein Informationskursus für 30 Re imentskommandeure und im Range gleichstehende 
Stabsoffiiere der ape ausschließlich scürusd, abzuhalten. 
n Lehrkursen finden im Jahre 1896 bei der Infanterie- Schießschule vier statt. Hierzu sind im 
Ganzen a Seupilaudl und 84 Lieutenants der Fußtruppen ausschließlich Fußartillerie zu kommandiren. 
  
 
	        
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