Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

— 179 — 
Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
30. Jahrgang. Berlin den 25. Juli 1896. Nr. 20. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blaktes beträgt 1.44 50 Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzerer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern no# 
besonders eine Preisermäßigung sestgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in bie Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Kriegsministerium. Berlin den 16. Juli 1896. 
Nr. 177. 
Ausgabe des Neudrucks der Dienstanweisung für die Bagagen, Munitionskolonnen und Trains. 
Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 25. Juni 1896 ist der Neudruck der Dienstanweisung für die 
Ba agen, Munitionskolonnen und Trains genehmigt worden. Die ersorderlichen Abdrücke werden den 
beihel igten Dienststellen übersandt werden. 
Durch den Neudruck, welcher die Nr. 501 des Druckvorschriften-Etats erhält, trilt die ebendaselbst 
unter Nr. 249 aufgeführte bisherige Dienstanweisung für die Bagagen 2c. — mit Ausnahme der Beilagen 
1 bis 5 derselben — außer Kraft. Die genannten Beilagen gelangen demnächst als besondere Vorschrift 
„Anhang zur Dienstanweisung für die Bagagen, Munitionskolonnen und Trains“ zur Ausgabe, besondere 
Mittheilung dieserhalb bleibt vorbehalten. 
In Vertretung. 
No. 125/7. 96. A. 4. v. Viebahn. 
Kriegsministerium. Verlin den 16. Juli 1896. 
Nr. 178. 
Fortfall der Anzeige Über Scheibengelder für Bezirkskommandos. 
Die Bestimmung in Abschnitt II Ziffer 3 der Verfügung vom 25. März 1886 — No. 603/ 3. 36. A. 1.— 
(Armee-Verordnungs-Blatt Seile 94), nach welcher die Intendanturen der Armee-Abtheilung zum 15. Mai 
jeden Jahres den Betrag der für Bezirkskommandos angewiesenen Scheibengelder anzuzeigen haben, wird 
hierdurch ausgehoben. 
In Vertretung. 
No 102/5. 96. A. 1. v. Viebahn. 
Kriegsministerium. Berlin den 18. Juli 1896. 
Nr. 179. 
. Lehr-Jufanterie-Bataillon. Zusammensetzung und Zusammentritt im Herbst 1896. 
1. Die Auflöôsung des Lehr-Infanterie-Bataillons ersol#nt in diesem JTahre am 23., der Zusammentrilt am 
30. September.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.