Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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Aulage 2. 
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Zusammenstellung 
der für das Kommando zur Gewehr.- Prüfungskommission maßgebenden Bestimmungen. 
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I. Zeitpunkt des Kommandos. 
.Die Mannschaften werden zum 26. September jeden Jahres kommandirt und müssen bis zum 
Abend dieses Tages in Spandau-Ruhleben eintreffen. Ein Eintreffen Tags zuvor ist unstatthaft. 
. Das Kommando dauert bis einschließlich 25. September des folgenden Jahres; der Gewehr- 
Prüfungskommission steht jedoch das Recht zu, einzelne Mannschaften bis einschließlich 27. Sep- 
tember zurückzubehalten. 
II. Auswahl der Kommandirten. 
di seinen müssen alle Eigenschaften zu tüchtigen Schützen besitzen, gewandt und geistig ge- 
weckt sein. 
Sämmtliche Mannschaften müssen von guter Führung sein. · 
Unmittelbar vor dem Abmarsch der Mannschaften nach Spandau-Ruhleben sind dieselben nach 
Anleitung des §. 62 der Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit vom 
1. Februar 1894 ärzllich zu untersuchen. Es dürfen nur kräftige und völlig gesunde Personen 
überwiesen werden. 
III. Beförderung und Ablösung während des Kommandos, Schießauszeichnungen. 
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. Die Gemeinen können während der Dauer des Kommandos zu Gefreiten ernannt werden. Der 
Truppentheil hat sich aber, bevor die Ernennung erfolgt, mit der Gewehr-Prüfungskommission in 
Verbindung zu setzen und sie um eine Aeußerung zu ersuchen, ob der beabsichtigten Ernennung 
die Führung und dienstliche Leistung der Betreffenden während des Kommandos nicht entgegen- 
stehen. Etwaigen Bedenken der vorgenannten Behärde ist seitens des Truppentheils Rechnung 
zu tragen. 
Mit dem Benachrichtigungsschreiben an die Gewehr-Prüfungskommission über die erfolgte Er- 
nennung sind zugleich die Chargenabzeichen für den Ernannten einzufenden. 
Die Ablösung von Mannschaften behufs Entlassung zur Reserve oder aus sonstigen Gründen 
erfolgt nur durch unmittelbares Benehmen der Truppentheile mit der Gewehr-Prüfungskommission. 
Letzterer sind die bezüglichen Anträge, unter Angabe des Entlassungstages, rechtzeitig zu über- 
mitteln. Die Entlassung selbst erfolgt durch den Truppentheil. 
Ablösung von Kommandirten in Folge schlechter Führung, Bestrafung, langwieriger Erkrankung rc. 
ist von der Gewehr-Prüfungskommission bei dem betreffenden Truppentheil zu beantragen. Für 
diese, sowie für die zu 3. bezeichneten Mannschaften ist stets Ersatz zu gestellen. 
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Schießauszeichnungen und silberne Eicheln, welche sich Mannschaften bei der Gewehr-Prüfungs= 
kammasssen erwerben, werden von letzterer beschafft; die Rechnungen werden den Truppentheilen 
zugesandt. . 
IV. Ueberweisung. 
.Für jeden Kommandirten, und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind an die Gewehr= 
Prüfungskommission einzusenden: 
a) das Nationale, 
b) der bis auf Datum und Unterschrift vollständig ausgefertigte Militärfahrschein (Anlage III 
der Fr. T. O.) für den Rückmarsch von Spandau, 
IP) ein Lazarethschein (Beilage 13 der Fr. S. O.), 
d) eine Verpflegungsbescheinigung. 
Die vorstehend aufgeführten Papiere sind derart abzusenden, daß sie bei der Gewehr-Prüfungs- 
kammisson spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der Kommandirten in Spandau-Ruhleben 
eingehen. 
 
	        
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