Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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V. Bekleidung und Ausrüstung. 
Jedem Kommandirten sind an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken mitzugeben: 
2 Feldmützen (dem Lazarethgehülfen — 1 Schirmmütze), 
3 Waffenröcke (darunter 2 möglichst neu 
2 13 oder 1 Litewka und 1 bhaen (dem Lazarethgehülfen 2 Drillichröcke), 
2 Halsbind 
3 Tuchhosen arunter 2 möglichst neue), 
1 weißleinene Hose, 
2 Drillichhosen, 
2 Unterhosen, 
1 Man 
1 Taautl Achhandschge (dem Lazarethgehülfen 2 Paar Lederhandschuhe)h, 
2 Paar vollkommen gute langschäftige Stiesel, 
2 Paar Sohlen nebst Flecken und Beschlag (das Aufnähegeld wird von der Gewehr- 
Prlifungskommission durch die General-Militärkasse nach Schluß des Kommandos ein- 
getogen), 
3 Hem 
1 dent bee. Klchale ohne Haarbusch, aber mit Helm= 2c. Ueberzug), 
1 Tornister mit Zube 
1 Leibriemen mit Sttellasche und Schloß, 
3 Mantelriemen, 
v Brotbeutel, 
eldflasche“ mit Trinkbecher, 
öbeltroddeln, 
. vordere Patrontaschen, 
1 Kochgeschirr mit Zubehör, 
1 Gewehr mit Gerehreimen und Mündungsdeckel, 
1 Seitengewehr, 
1 Schloßschlüssel, 
1 Schraubenzieher, 
Soldbuch, 
& 
1 
1 vollständiger Rockbe satz, einschl. Achselklappen bz. Tressen (das Aufnähegeld wird von 
der Gewehr-Prüfungskommission durch die General-Militärkasse nach Schluß des 
Kommandos eingezogen), 
etwas Flickmaterial, 
dem Hornisten das Horn nebst Zubeh 
Den Offizierburschen sind Gewehre, ——x-ss Schraubenzieher, Schießbuch und Patron- 
taschen nicht mitzugeben. 
Tedem Gemeinen (ausschl. ffiearsche ist ein kleiner Spaten nebst Futteral mitzugeben. 
Sämmtliche Sachen mü * neuͤester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des belreffenden 
Kommandirten versehen 
Mehr Bekleidungs- * Ausrüstun sstücke, als angeführt, mitzugeben oder nachzuschicen, ist 
zmillag Etwaiger weiterer Bedam ist der Gewehr-Prüfungskommission auf deren Erfordern 
zu übersenden. 
  
. Das richltige Porhandensein sämmtlicher vorgenannten Stücke r2c. hat die Gewehr-Prüfungs- 
kommission auf Grund des ArmesVerordnungs-Blattes zu prüfen. Die Mitgabe besonderer 
Bekleidungs-Nachweisungen ist daher nicht erforderli 
Anfragen der Truppentheile an die Gewehr= Pruufungzstommüsion über das Vorhandensein und 
die Kriegsbrauchbarkeit der Waffen der zu derselben kommandirten Mannschaften haben nicht 
sttufinden die Kriegsbrauchbarkeit ist mielmehr als selbstverstäändlich anzunehmen. 
Zuweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke. 
. Die K#linesn nehmen ihre sämmtlichen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke bz. Waffen 
— ausschl. des besten Tuchanzuges, des Nockbesatzes und des Flickmaterials — selbst mit zum
	        
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