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Nr. 193.
Ausgabe der neuen Garnison-Bauordnung.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die beifolgende Garnison-Bauordnung unter gleichzeitiger
Aufhebung aller entgegenstehenden Vorschriften. Ich ermächtiae das Kriegsministerium, die erforderlichen
Ausführungsbestimmungen zu erlassen, Erläuterungen der neuen Dienstordnung zu ertheilen und Abänderungen
derselben nach Bedürfniß zu verfügen, letztere zum ersten bis vierten Theil jedoch nur, soweit solche nicht von
grundsätzlicher Bedeutung sind.
Neues Palais den 4. Juni 1896. ,„
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 8. August 1896.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete-Ordre wird mit nachstehenden Bemerkungen zur Kenntniß der
Armee gebracht:
lFür Königsberg i. Pr., Pillau, Loetzen, Posen, Coblenz, Cöln, Danzig und Thorn bleibt §. 26 des
seither gültigen Entwurfs der Garnison-Bauordnung vom 20. März 1888 in Kraft, bis zur
Uebernahme der bezüglichen Baugeschäfte in den genonnten Festungen die vorhandenen Bauinspektor=
* „zur Leitung einzelner besonders wichtiger Bauten“ in Lokal-Baubeamtenstellen umgewandelt
ein werden.
1—
2. Die neue Druckvorschrift wird den Kommando-, Militärverwaltungs-Behörden u. s. w. in der
erforderlichen Zahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen.
3. Diese Vorschrist wird von der Hofbuchhandlung E. S. Mittler & Sohn, Berlin 8W. Koch-
straße 68— 71 vorräthig gehalten; der Verkaufspreis bei unmittelbar aus der Armee dorthin
gelangenden Bestellungen beträgt 1.A. 50 Pf. für das geheftete und 1.A. 70 Pf. für das
gebundene Exemplar.
4. Die neue Garnison-Bauordnung ist im Druckvorschristen-Etat unter Nr. 504 nachgetragen, die
Druckvorschrift Nr. 190 ist zu streichen.
In Vertretung.
No. 10/7. 96. B. 5. Frhr. v. Falkenhausen.
Nr. 194.
Abänderung der Instruktion zum Reitunterricht für die Kavallerie.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die aus den Anlagen ersichtlichen Abänderungen der
Instruktion zum Reitunterricht für die Kavallerie. Der für das Militär-Reit-Institut bisher noch gültig
gewesene III. Theil der genannten Instruktion tritt außer Kraft. Das Kriegsministerium hat hiernach das
Weitere zu veranlassen.
Auf der Fahrt von Bergen nach Kiel, an Bord M. VBacht „Hohenzollern“ den 29. Juli 1896.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 10. August 1896.
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee
gebracht, daß die Allerhöchsten Drte genehmigten Abänderungen aus den zur Ausgabe kommenden Deck-
blättern zum I. und II. Theil der Instruktion zum Reitunterricht für die Kavallerie zu ersehen sind.
In Vertretung.
No. 81/8. 96. A. 3. Frhr. v. Falkenhausen.