Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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Nr. 193. 
Ausgabe der neuen Garnison-Bauordnung. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die beifolgende Garnison-Bauordnung unter gleichzeitiger 
Aufhebung aller entgegenstehenden Vorschriften. Ich ermächtiae das Kriegsministerium, die erforderlichen 
Ausführungsbestimmungen zu erlassen, Erläuterungen der neuen Dienstordnung zu ertheilen und Abänderungen 
derselben nach Bedürfniß zu verfügen, letztere zum ersten bis vierten Theil jedoch nur, soweit solche nicht von 
grundsätzlicher Bedeutung sind. 
Neues Palais den 4. Juni 1896. ,„ 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 8. August 1896. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinete-Ordre wird mit nachstehenden Bemerkungen zur Kenntniß der 
Armee gebracht: 
lFür Königsberg i. Pr., Pillau, Loetzen, Posen, Coblenz, Cöln, Danzig und Thorn bleibt §. 26 des 
seither gültigen Entwurfs der Garnison-Bauordnung vom 20. März 1888 in Kraft, bis zur 
Uebernahme der bezüglichen Baugeschäfte in den genonnten Festungen die vorhandenen Bauinspektor= 
* „zur Leitung einzelner besonders wichtiger Bauten“ in Lokal-Baubeamtenstellen umgewandelt 
ein werden. 
1— 
2. Die neue Druckvorschrift wird den Kommando-, Militärverwaltungs-Behörden u. s. w. in der 
erforderlichen Zahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen. 
3. Diese Vorschrist wird von der Hofbuchhandlung E. S. Mittler & Sohn, Berlin 8W. Koch- 
straße 68— 71 vorräthig gehalten; der Verkaufspreis bei unmittelbar aus der Armee dorthin 
gelangenden Bestellungen beträgt 1.A. 50 Pf. für das geheftete und 1.A. 70 Pf. für das 
gebundene Exemplar. 
4. Die neue Garnison-Bauordnung ist im Druckvorschristen-Etat unter Nr. 504 nachgetragen, die 
Druckvorschrift Nr. 190 ist zu streichen. 
In Vertretung. 
No. 10/7. 96. B. 5. Frhr. v. Falkenhausen. 
Nr. 194. 
Abänderung der Instruktion zum Reitunterricht für die Kavallerie. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die aus den Anlagen ersichtlichen Abänderungen der 
Instruktion zum Reitunterricht für die Kavallerie. Der für das Militär-Reit-Institut bisher noch gültig 
gewesene III. Theil der genannten Instruktion tritt außer Kraft. Das Kriegsministerium hat hiernach das 
Weitere zu veranlassen. 
Auf der Fahrt von Bergen nach Kiel, an Bord M. VBacht „Hohenzollern“ den 29. Juli 1896. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 10. August 1896. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß die Allerhöchsten Drte genehmigten Abänderungen aus den zur Ausgabe kommenden Deck- 
blättern zum I. und II. Theil der Instruktion zum Reitunterricht für die Kavallerie zu ersehen sind. 
In Vertretung. 
No. 81/8. 96. A. 3. Frhr. v. Falkenhausen.
	        
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