Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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Armee-Verordnungs-Nlatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
30. Jahrgang. berlin den 23. September 1396. Nr. 26. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vertelährliche Pränumerationspreis bieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann are 4ußerhalb bei den 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstra 
Bei Letzterer arsosge auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 GSäien wird dabei mit 20 A berechnet, nalls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einlkleben in die Alten geeignete Sienseleht Dieselben sind zum vierteljährlichen Prünumieratlonzprein= von 1.. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
Vom 1. Oktober 1896 ab ist das Abonnement nur bei den Postanstalten zulässig. Der Einzel- 
verkauf geht gleichzeitig auf die D ltung des Kriegsministeriums über. 
Nr. 221. 
Namenszug des Husaren-Regiments Kaiser Nikolans II. von Rußland (1. Westfälischen) Nr. 8. 
Ich will dem Husaren-Regiment Kaiser Nikolaus II. von Nußland (1. MWesltfälischen) Nr. 8 an dem heutigen 
Tage, an welchem es vor seinem erhabenen Chef in der Parade steht, Allerhöchstdessen Namenszug verleihen, 
welcher von den Offizieren und Mannschaften in den Achselstücken beziehungsweise Achselschnüren und Schulter- 
klappen zu tragen #. und genehmige die Mir vom Kriegsministerium vorgelegten Proben. Das Kriegs- 
ministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Breslau den 5. September 1896. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 11. September 1896. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 187/8. 96. B. 3. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 18. September 1896. 
Nr. 222. 
Bedingungen für das Schulschießen der Infanterie. 
4 Allerhöchster Bestimmung bleiben die versuchsweise eingeführten Bedingungen für das Schul- 
schießen der Infanterie auch für das Schießübungsjahr 1897, jedoch mit einigen Abänderungen, in Kraft.
	        
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