Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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Bandolier, 
      
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müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden 
V. Marschangelegenheiten. 
. Sämmtliche Mannschaften haben für die Hin= und Rückreise, soweit angängig, die Eisenbahn zu 
benutzen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen für die Hinreise mit Militär- 
Fahrscheinen zu versehen. Wegen der Rückreise siehe III, 1b. · 
ie Kosten den Marsch von der Garnison nach dem Kommandoort werden seitens der 
Infanterie-Schießschule gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher in den Verpflegungs- 
Bescheinigungen (siehe III, 1 d) die Höhe des gezahlten Marschkosten-Vorschusses anzugeben. 
VI. Geldverpflegung. 
. Die kommandirten Mannschaften verbleiben im Etat ihres Truppentheils und erhalten für 
Rechnung des Etatskapitels 24 Löhnung von der Infanterie-Schießschule, und zwar 
von dem auf den Beginn des Kommandos folgenden Monatsdrittel ab bis zum Ablauf 
des Monatsdrittels, in welchem das Kommando endet. 
Es beziehen ferner von der Infanterie-Schießschule: 
die Unteroffiziere 6 NM. und die Gemeinen (ausschließlich Oekonomie-Handwerker) 3 .X. 
Zulage monatlich. 
. Der Infanterie-Schießschule ist von jedem Ausrücken der Kommandirten in eine höhere Löhnung 
unter Angabe des Tages, von welchem ab dieselbe zahlbar ist, sofort nach der Beförderung 
Kenntniß zu geben. 
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Kriegsministerium. N Berlin den 11. Januar 1896. 
fr. D. 
Organisations-Aenderungen im Kriegsministerium. 
Mit Genehmigung Seiner Majestaͤt des Kaisers und Koͤnigs wird mit dem 16. d. M. innerhalb 
des Kriegsministeriums (Allgemeinen Kriegs-Departements) eine „Inspektion der technischen Institute“ — 
zunächst provisorisch — errichtet. 
ii der Spitze der Inspektion steht ein Inspekteur (Brigade-Kommandeur). Mit Wahrnehmung der 
Geschäfte desselben ist der Inspekteur der Gewehr= und Munitionsfabriken beauftragt. 
Der Inspektion, bestehend aus »·· 
vertechnischenAbtheiluagcehigentechnischenAbtheilungdeöKnegsmtniftersums), 
der Handwaffen-Abtheilung (provisorisch neu errichtet), 
sind unterstellt: 
S’ete 
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5 
   
K aun a nun½ 
Sprengstoffe. 
No. 322/1. 96. K. N. Bronfart v. Schellendorff.
	        
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