284 —
Kriegsministerium. Berlin den 24. Oktober 1896.
Militär-Oekonomie- Departement.
Nr. 253.
Garnison-Verpflegungszuschuß für Schroda und Gleiwitz im 4. Vierteljahr 1896.
Die für das 4. Vierteljahr 1896 festgestellten Garnison- Verpflegungszuschüsse, einschließlich des Zuschusses zur
Beschaffung eineß Frühstücks betragen in
Schroda — Bezirk des V. Armeerorvs — — *' * „
Gleiwit — " VI. “
auf den Mann und Tag.
Die Bekanntmachung vom 28. v. Mts. — No. 509. 9. 96. B. 2 (Armee-Verordnungs= Blatt Nr. 27) —
wird hierdurch ergänzt.
No. 663/10. 96. B. 2. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegsministerium. Berlin den 24. Oktober 1896.
Militär- Oekonomie Departement.
Nr. 254.
Nebenkosten bei Dienstreisen auf Schiffsfahrzengen.
Bei Dienstreisen auf fiskalischen Schiffsfahrzeugen ist regelmäßig nur ein cinmaliger Ansatz der Gebühr für Zu-
und Abgang gestattet. Die Berechnung weiterer Zu. und Abgänge bei dem Verlassen des Fahrzeugs während
der Reise zwecks Vornahme örtlicher Besichtigungen ist in jedem Falle zu begründen und hat zur Voraussetzung,
daß hierbei thatsächliche Kosten, z. B. durch das Anbooten, die Gepäckbeförderung und dergleichen, entstanden
sind. Bei dem Verlassen des Fahrzeugs zum Zwecke der Uebernachtung oder bei einem Wechsel des Transport-
mittels ist der Ansatz der Gebühr ohne Weiteres zulässig.
No. 431. 10. 96. B. 3. Frhr. v. Gemmingen.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 97 bis 105 zur Uebungsmunitions-Vorschrift,
Nr. 3 bis 12 zur Vorschrift für die Prüfung von Militär- Büchsenmachern und Waffeurevisoren.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.