Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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Nr. 260. 
Verlegung der Festuugsbauschnle von Berlin uach Charlottenburg. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die Festungsbauschule am 1. April 1897 von Berlin nach 
Charlottenburg verlegt wird. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 15. Oktober 1896. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. Oktober 1896. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets = Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Im Auftrage. 
No. 196/10. 96. A. 6. Frhr. v. Falkenhausen. 
Nr. 261. 
Disziplinarstrafgewalt des militärischen Vorstandsmitgliedes der Wilhelms-Heilanstalt in Wiesbaden. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag verleihe Ich hiermit dem militärischen Vorstandsmitgliede der Wilhelms. 
Heilanstalt in Wiesbaden die Disziplinarstrafgewalt eines Kompagniechefs über die Militärkurgäste vom Feld- 
webel u. s. w. abwärts sowie über die zur Anstalt kommandirten Ordonnanzen. Das Kriegsministerium hat das 
Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 12. November 1896. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 15. November 1896. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 335/11. 96. Jl. A. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 3. November 1896. 
Nr. 262. 
Aenderung der administrativen Bestimmungen für die Kavallerie-Uebungsreisen. 
In den administrativen Bestimmungen für die Kavallerie- Uebungsreisen vom 23. Januar 1879 ist im K. 3 auf 
Seite 38 des Armee-Verordnungs= Blattes für 1879 hinter Pdieselben- einzuschalten: 
*, soweit in Nachstehendem eine Ausnahmebestimmung nicht getroffen ist, 
No. 328/10. 96. A. 1. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 12. November 1896. 
Kc. 263. 
Aeuderung der Dienstordunng für die Festungsbauschule. 
Der Schlußsatz des §. 45 erhält nachstehende Fassung: 
*Der Rest dieser Ersparnisse kann zur Verbesserung der Kasernen Einrichtung und zum Besten 
der Schüler, z. B. zu Verpflegungszwecken, zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages u. s. w. ver. 
wendet werden. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 149/9. 96. A.. v. Goßler.
	        
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