Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

— 295 
Kriegsministerium. Berlin den 2. Dezember 1896. 
Nr. 275. 
Aufbewahrung der Stammrollen. 
Truppenstammrollen sind wie Kriegsstammrollen dauernd aufzubewahren und dürfen nicht ausrangirt bz. ver- 
nichtet werden. 
Die aus den Jahren bis 1816 einschließlich bei den Behörden und Truppentheilen noch vorhandenen 
Stammrollen (namentlichen Listen, Matrikeln, Stammbücher, Maß- und Stammlisten) sind von diesen unmittelbar, 
unter Anschluß eines Verzeichnisses, zum 1. März 1897 an das Archiv des Kriegsministeriums einzusenden. 
Die Aufbewahrung der übrigen Stammrollen, soweit sie für den Truppendienst entbehrlich sind, findet 
bei den im §. 2,8 der Anlage 12 zur Heerordnung vorgesehenen Stellen statt. Die Abgabe dorthin ist zu bewirken. 
Von diesen Dieuststellen sind bis zum 1. März 1897 Verzeichnisse von sämmtlichen in der Aufbewahrung 
befindlichen Stammrollen an das Archiv des Kriegsministeriums einzureichen, ebendahin sind alljährlich zum 
1. Dezember Nachtragsverzeichnisse über inzwischen hinzugetretene Stammrollen zu senden. 
Gerathen Stammrollen in Verlust, so ist dem genaunten Archiv Anzeige zu machen. 
No. 626/8. 96. A. 2. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 3. Dezember 1896. 
Nr. 276. 
Deckenstuck in militärfiskalischen Dienstwobnungen. 
In Erweiterung des Erlasses vom 12. Mai 1884 Nr. 330/4. 84 Ing. — Armee-Verordnungs- Blatt Nr. 10 
für 1884 Seite 89 — wird bestimmt, daß in Dienstwohnungen von Offizieren und höheren Beamten, denen 
keine Repräsentation obliegt, für die Decken der Wohn zimmer Rosetten und Vouten aus Stuck überall da vor- 
gesehen werden können, wo eine derartige Ausstattung ortsüblich geworden ist. 
Diese Ermächtigung wird indeß nur für den Neubau, umfassenden Umbau oder gänzliche Instand- 
setzung solcher Dienstwohnungen ertheilt — für z. J. im Gange befindliche Ausführungen auch nur dann, wenn 
der Baufonds die Mittel bietet. 
Im Auftrage. 
No. 159/8. 96. B. 5. Frhr. v. Gemmingen. 
Kriegsministerium. Berlin den 4. Dezember 1896. 
Nr. 277. 
Anderweite Eintheilung bz. Benennung der Bankreise der Garnison-Banverwaltung im Bezirk 
der Intendantur II. Armeekorps vom 1. Jannar 1897 ab. 
  
  
Bezeichnung 
T . 
Abs Bau. „ der Baurreise Garnisonen * 
ussichtsbezirss des Bau-Aufsichtsbezirks und der Baukreise. 
  
nach dem Wohnsictz 
  
Berlin III. Armeekorps. 
Frankfurt a. O. Frankfurt a. O., Beeskow, Cottbus, Crossen, Cüstrin, Guben, 
# Landsberg a. W., Sorau, Woldenberg. 
1 
l 
1 
Angermünde, Brandenburg a. H., Calau, Fürstenwalde, Lübben, 
früher He südlich Prenzlau, Schwedt a. O.]; außerdem in Berlin: Dienst. 
wohnung des kommandirenden Generals und Dienstgebäude 
der Intendantur III. Armeekorps. 
 
	        
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