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Kaiser Wilhelms · Gymnasium (verbunden mit Real -· Gymnasium) — bisher: ) Gymnasium (verbunden
mit Real - Gymnasium), unter A. a. I des Hauptverzeichnisses. —
b. Real-Gymnasien.
Königreich Preußen.
Trier: Real- Gymnasium (verbunden mit Kaiser Wilhelms= Gymnasium) — bisher: Real. Gymnasium (verbunden
mit Gymnasium), unter A. b. 1 deg Hauptverzeichnisses. —
C. Ober-Realschulen.
Königreich Württemberg.
Eßlingen: 1 Realanstalt (bisher unter B. b. 1 des Hauptverzeichnisses),
Stuttgart: J Friedrich Eugens= Realschule (bisher: f Realanstalt, unter A. c. II des Hauptverzeichnisses).
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten)
Klasse zur Darlegung der Befähigung nöthig ist.
b. Realschulen.
Königreich Württemberg.
Stuttgart: 1 Wilhelms-Realschule.
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der
Befähigung gefordert wird.
b. Realschulen.
Königreich Preußen.
Berlin: 1 Zehnte Realschule,
1 Elste Realschule.
Anmerk. Die Anerkennung hat für beide Anstalten rückwirkende Kraft bis zum Michaelis-
termin 1896.
Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Pößneck: Realschule (bisher: # Höhere Bürgerschule, unter -Privat-Lehranstalten= 1X des Hauptverzeichnisses).
Freie und Hanfsestadt Hamburg.
Eilbeck: f Realschule,
Eimsbättel: 1 Realschule.
Anmerk. Die Anerkennung hat für beide Anstalten rückwirkende Krast bis zum Oster-
termin 1896.
*) Gymnasium mit der Befugniß, Veshhigungszengniss auch seinen von dem Unterricht im Griechi
dispensirten Schülern augzustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingefährten Ersatunterricht regelmäßig dan
genommen und nach mindestens einjährigem Besuche der — auf Grund besonderer Prüfung ein JZeugniß über genügende
Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.