Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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e. Oeffentliche Schullehrer-Seminare. 
Königreich Sachsen. 
Mlauen (bei Dresden): Königliches Lehrer- Seminar. 
Großherzogthum Sachsen. 
Eisenach: Großherzogliches Schullehrer Seminar, 
Weimar: Großherzogliches Schullehrer. Seminar. 
Fürstenthum Reuß älterer Linie. 
Greiz: Fürstliches Schullehrer Seminar. 
Freie und Hausestadt Hamburg. 
Hamburg: Staatliches Lehrer- Seminar. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1896. 
Privat-Lehranstalten.) 
Großherzogthum Hessen. 
Mainz: 1 Privat-Lehranstalt von Adolph Schickert (früher Dr. Heinrich Hetkamp). 
Anmerk. Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Östertermin 1898 
einschließlich Geltung. 
Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Salzungen: 1 Privat = Realschule von Heinrich Christian Wehner. 
Freie und Hansestadt Hamburg. 
Hamburg: Schule von F. L. Nirrnheim. 
Ist am 30. September 1896 geschlossen worden. 
Berlin den 21. November 1896. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. Dezember 1896. 
ullgemeines Kriegs-Departement. 
Vorstehendes wird hierdurch mit Bezug auf die diesseitige Bekanntmachung vom 24. Juli d. J. 
— Armee -Verordnungs. Blatt Nr. 23 — zur Kenntniß der Armec gebracht. 
No. 559/12. 96. A. 1. Frhr. v. Falken hausen. 
*) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung 
eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungs-Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung 
von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. Dispensationen von der mündlichen Prüfung ober einzelnen Theilen 
derselben sind unstakthaft.
	        
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