Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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Kriegsministerium. Berlin den 22. Dezember 1896. 
Nr. 295. 
Aeuderungen der Garnison-Baukreise in den Bezirken der Intendanturen des VII) XV. und 
XVI. Armeekorps. 
Bezeichnung 
der Bau- . Garnifoncnsc. 
. d kr 
uufschtsbezirke “ Baukreise der Bau= Aufsichtsbezirke und der Baukreise 
nach dem Wohnsitze 
  
VII. Armeekorpe. 
Von dem Baukreise Wesel wird die Garnison Mülheim a. d. Ruhr abgezweigt und dem Baukreise 
Düsseldorf zugetheilt. 
  
  
  
Straßburg i. E. XV. Armeekorps. 
Straßburg I. Straßburg, Bischweiler, Hagenan, Truppenübungsplatz bei 
Hagenau. 
Straßburg II. Straßburg, Molsheim, Pfalzburg, Zabern. 
Straßburg III. Straßburg, Kehl, Weißenburg. 
Straßburg IV. Straßburg, Bitsch, Saargemünd. 
Saarburg Saarburg, Dieuze. 
Net# XVI. Armeekorps. 
Metz I. Meh, Forbach. 
Meh II. Metz, Diedenhofen. 
Meh III. Meh, St. Avold. 
Meh IV. Metz, Mörchingen. 
Im Auftrage. 
No. 281/12. 96. B. 5. Frhr. v. Gemmingen. 
Kriegeministerium. —— Berlin den 29. Dezember 1896. 
Nr. 296. 
Neue Ausgabe des Werkes: -Die Wohnplätze des Deutschen Reiches.= 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen des Kriegsministeriums vom 7. Februar 1884 (Armee-Ver- 
ordnungs- Blatt Nr. 4), 13. Januar 1885 (Armee-Verordnungs= Blatt Nr. 1), 26. April 1887 (Armee-Ver- 
ordnungs-Blatt Nr. 12) und den Erlaß vom 6. Mai 1891 Nr. 487/4. 91. KM. wird hierdurch mitgetheilt, 
daß die Abtheilung 1 (Preußen) des von dem Lieutenant a. D. O. Brunckow zu Berlin, SW., Gneisenaustraße 27, 
herausgegebenen Werkes: -Die Wohnplätze des Deutschen Reiches“ in einer neuen Ausgabe erschienen ist. 
Die neue Ausgabe der Abtheilung II (Deutsches Rcich außer Preußen) soll im Juli 1897 erscheinen. 
Der Preis dieses Werkes ist wiederum herabgeseht worden und beträgt 
für die Ubtheilung 1 (Dreuhehhnnn . . . ... 3 * 
- I (Deutsches Reich außer Preußen) ......... ... 
Zur rleichterung des Artall. werden vom Herausgeber auch Theilzahlungen — die bestellten 
Exemplare selbst aber sogleich geliefert. 
Die Erlaubniß zur Beschaffung dieses für den Geschäftsverkehr geeigneten Hülfsbuchs aus den Ersparniß. 
und Unkostenfonds wird, sofern die eigentliche Iweckbestimmung dieser Fonds dadurch eine Beeinträchtigung nicht 
erleidet, aufrecht erhalten. Auch kann der Ankauf dieses Werkes aus den Bibliothekfonds empfohlen werden. 
Im Auftrage. 
No. 839/11. 96. 2. 1. v. der Boeck.
	        
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