Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

Kriegsministerium. Berlin den 28. Januar 1896. 
Vorstehende Allerhöchste Kabineto:Drdre wird unter dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß die neue Vorschrift den Kommandobehörden rc. in der erforderlichen Anzahl von Abdrücken 
nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen wird. 
Die Vorschrift erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn 
hier SWu, Kochstraße 68.—71, und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee geheftet 50 Pf., 
gebunden 65 Pf. das Stück. **m · 
Im Druckvorschriften-Etat ist die neue Turnvorschrift unter Nr. 482 nachzutragen und ebendafelbst 
die bisherige Nr. 111 zu streichen. 
No. 368/1. 96. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 18. 
Ergänzung der Dienstvorschrift für die Jufanterieschulen aus Anlaß der in Bartenstein nen zu 
errichtenden Unteroffiziervorschule. 
Muf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich — zugleich in entsprechender Erzänzung der §§. 9 Ziffer 4, 
37 Ziffer 2 und 40b Ziffer 3 und 4 der Dienstvorschrift für die Fusamedeschu gen — bezüglich der nach 
Meiner Ordre vom 30. März 1895 in Bartenstein neu zu errichtenden Unteroffiziervorschule: 
1. Das Korpsgericht des I. Armeekorps übt die höhere und niedere Gerichtsbarkeit aus. 
2. Die Einstellung von Zöglingen erfolgt am 15. April jedes Jahres. 
3. Die etatsmäßigen Mannschaften und die Zöglinge tragen die Uniform der Unteroffiziervorschule 
Annaburg, jedoch weiße Knöpfe. » 
4. Der Kommandeur kann bei jeder Kompagnie 7 Stubenerste und 10 Stubenzweite ernennen. 
Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 9. Januar 1896. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 19. Januar 1896. 
Vorstehende Allerhoͤchste KRabinetes-Drdre vom 9. d. M. wird mit dem Bemerken zur Kenntniß 
der Armee gebracht, daß über die Besetzung der Offizierstellen bei der genannien Unteroffiziervorschule 
besondere Bostimmung ergeht. · . »» ·· · 
Die Ergänzung der bezüglichen Dienstvorschrift ist handschriftlich zu bewirken. 
No. 204/1. 96. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 19. 
Größere Truppenübungen im Jahre 1896. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppenübungen: 
1. Das V. und VI. Armeekorps halten Manöver vor Mir gemäß Felddienst-Ordnung Ziffer 409 
gegen das durch die 8. Division verstärkte XII. (Königlich Sächsische) Armeekorps ab. 
Die Ordre de Bataille der 8. Division ergiebt die Anlage a. 
2. a) Beim V. und XV. Armeekorps wird behufs Abhaltung besonderer Kavallerie-Uebungen 
gemäß Felddienst-Ordnung II. “*nr# Abschnitt D, je eine Kavallerie-Division aufgestellt. 
Die Ordre de Bataille dieser Divisionen ist aus der Anlage b ersichtlich. Die 
Bestimmung der Divisionsführer und des Füber der kombinirten Brigade behalte Ich 
Mir vor. Soweit Ich hierbei nicht über die Bildung der betreffenden Stäbe Anordnung 
treffe, veranlassen die Generalkommandos dieselbe. 
Ueber die abzuhaltenden Besichtigungen werde Ich besonders verfügen. 
b) Die beim V. Armeekorps aufzustellende Kavallerie-Division nimmt nach Beendigung der 
besonderen Kavallerie-Uebungen an den vor Mir abzuhaltenden Manövern Theil. 
 
	        
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