Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

e) Die 4. Garde-Kavallerie-Brigade wird der beim XII. (Königlich Sächsischen) Armeekorps 
aufzustellenden Kavallerie-Division zugetheilt. 
d) Dieb beim XV. Armeekorps zu den besonderen Kavallerie-Uebungen herangezogenen Stäbe 
d Truppentheile nehmen nach Beendigung derselben an den Manövern derjenigen 
Mrmeclerdh Theil, zu denen sie dauernd gehören. Etwaige, durch weite Märsche begründete 
Abwächungen von dieser Anordnung zu genehmigen, wird das Kriegsministerium hierdurch 
ermächti 
dem V. Arnkorps und der 8. Division wird je eine Luftschiffer-Abtheilung zugetheilt. 
die Herbstübungen derjenigen Armeekorps, welche nicht vor Mir Manöver abhalten, finden in 
demaͤßheit der Bestimmungen der Felddienst-Ordnung und unter möglichster Berücksichtigung der 
zenteverhältnisse statt. 
ei der Auswahl des Uebungsgeländes sowohl, als der Ausführung aller Uebungen ist auf 
zerringerung der Flurschäden Bedacht zu nehmen. In denjenigen Füällen, in denen die Flur- 
entsch bigungen als besonders hoch angssehen sind, sehe Isch einem Vortrage des Kriegsministers 
entgegen 
Bei dem Gardekorps, dem II., III., V., IX., X., XIV., XV. und XVI. Armeekorps finden 
Generalstabsreisen, bei dem I. Armeekorps' eine Fhaehershene nach Maßgabe der 
Bestimmungen über die jährlichen Generalstabsreisen vom 29. November 1888 statt. 
. Unter Leitung der beiden Kavallerie-Inspekteure sinden je zwei größere Kavallerie-Uebungsreisen 
von Generalen und Stabsoffizieren der Kavallerie und Kommandeuren reitender Abtheilungen 
der Feldartillerie statt. #is Anordnungen bierüber □ 2 FKriegeministerium zu treffen. 
Bei dem Gardekorps, IV., IX., X., XI., XV. lie ekorpe finden Kavallerie- 
Uebungsreisen nach —si der Instruktion vom 23. u E 1879 statt 
Größere Pionier-Uebungen haben bei Crossen an der Oder und bei Aken an der Elbe stattzufinden. 
Die näheren Anordnungen trifft die General-Inspektion des Ingenieur= und Pionierkorps und 
er Festungen. 
.Die Nuälchr der Fußtrup en in ihre Standorte muß bis zum 30. September 1896, welcher 
Tag als der späteste Entlassungstag gilt, erfolgt sein. 
Berlin den 16. Januar 1896. 
  
  
  
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Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 16. Januar 1896. 
In Anschluß an worstehende Allerhöchste Rabinete Ordre wird bestimmt: 
I. Zu 1. Ueber die Berittenmachung der als Schiederichter, Zuschauer * eintreffenden Offiziere 
erfolgen diesseits weitere Mittheilungen an die betheiligten 
Zu? d. Die sämmtlichen zu den besonderen Kavallerie-Uebungen “x-me Regimenter sind 
gemäß Felddienst-Ordnung Ziffer 400 insoweit in ihrem Mannschaftsstande zu er ünzen, 
als sie diesen auf Pferden beritten machen können, die nicht schonungsbedürftig si 
e besonderen Uebungen der beim XV. Armeekorps (ufzustellenden Kala- 
Dren finden auf dem Truppen-Uebungsplatz Hagenau stat 
Bezüglich des Uebungsgeländes für die beim V. ss aufzustellende Kavallerie= 
Dioien ergeht Sonderverfügung. 
Zu 3. Nähere Anordnungen bezüglich der Zutheilung der Luftschiffer-Abtheilungen bleiben 
vorbehalte 
Zu 7. Die Dauer dieser —3 wird auf 6 TLage ausschließlich der Hin= und Rückreise 
von und zu der Garnison festge 
Zur Bestreitung der Kosles 4 Flurschäden wird der Betrag von je 100 .. zur 
Verfügung gestellt. 
Im Uebrigen sinden die für die gleichen Reisen unter dem 16. Juni 1890 (Armee- 
Verordnungs-Blatt Seite 125) gegebenen Bestimmungen Anwendung. 
 
	        
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