e) Die 4. Garde-Kavallerie-Brigade wird der beim XII. (Königlich Sächsischen) Armeekorps
aufzustellenden Kavallerie-Division zugetheilt.
d) Dieb beim XV. Armeekorps zu den besonderen Kavallerie-Uebungen herangezogenen Stäbe
d Truppentheile nehmen nach Beendigung derselben an den Manövern derjenigen
Mrmeclerdh Theil, zu denen sie dauernd gehören. Etwaige, durch weite Märsche begründete
Abwächungen von dieser Anordnung zu genehmigen, wird das Kriegsministerium hierdurch
ermächti
dem V. Arnkorps und der 8. Division wird je eine Luftschiffer-Abtheilung zugetheilt.
die Herbstübungen derjenigen Armeekorps, welche nicht vor Mir Manöver abhalten, finden in
demaͤßheit der Bestimmungen der Felddienst-Ordnung und unter möglichster Berücksichtigung der
zenteverhältnisse statt.
ei der Auswahl des Uebungsgeländes sowohl, als der Ausführung aller Uebungen ist auf
zerringerung der Flurschäden Bedacht zu nehmen. In denjenigen Füällen, in denen die Flur-
entsch bigungen als besonders hoch angssehen sind, sehe Isch einem Vortrage des Kriegsministers
entgegen
Bei dem Gardekorps, dem II., III., V., IX., X., XIV., XV. und XVI. Armeekorps finden
Generalstabsreisen, bei dem I. Armeekorps' eine Fhaehershene nach Maßgabe der
Bestimmungen über die jährlichen Generalstabsreisen vom 29. November 1888 statt.
. Unter Leitung der beiden Kavallerie-Inspekteure sinden je zwei größere Kavallerie-Uebungsreisen
von Generalen und Stabsoffizieren der Kavallerie und Kommandeuren reitender Abtheilungen
der Feldartillerie statt. #is Anordnungen bierüber □ 2 FKriegeministerium zu treffen.
Bei dem Gardekorps, IV., IX., X., XI., XV. lie ekorpe finden Kavallerie-
Uebungsreisen nach —si der Instruktion vom 23. u E 1879 statt
Größere Pionier-Uebungen haben bei Crossen an der Oder und bei Aken an der Elbe stattzufinden.
Die näheren Anordnungen trifft die General-Inspektion des Ingenieur= und Pionierkorps und
er Festungen.
.Die Nuälchr der Fußtrup en in ihre Standorte muß bis zum 30. September 1896, welcher
Tag als der späteste Entlassungstag gilt, erfolgt sein.
Berlin den 16. Januar 1896.
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Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 16. Januar 1896.
In Anschluß an worstehende Allerhöchste Rabinete Ordre wird bestimmt:
I. Zu 1. Ueber die Berittenmachung der als Schiederichter, Zuschauer * eintreffenden Offiziere
erfolgen diesseits weitere Mittheilungen an die betheiligten
Zu? d. Die sämmtlichen zu den besonderen Kavallerie-Uebungen “x-me Regimenter sind
gemäß Felddienst-Ordnung Ziffer 400 insoweit in ihrem Mannschaftsstande zu er ünzen,
als sie diesen auf Pferden beritten machen können, die nicht schonungsbedürftig si
e besonderen Uebungen der beim XV. Armeekorps (ufzustellenden Kala-
Dren finden auf dem Truppen-Uebungsplatz Hagenau stat
Bezüglich des Uebungsgeländes für die beim V. ss aufzustellende Kavallerie=
Dioien ergeht Sonderverfügung.
Zu 3. Nähere Anordnungen bezüglich der Zutheilung der Luftschiffer-Abtheilungen bleiben
vorbehalte
Zu 7. Die Dauer dieser —3 wird auf 6 TLage ausschließlich der Hin= und Rückreise
von und zu der Garnison festge
Zur Bestreitung der Kosles 4 Flurschäden wird der Betrag von je 100 .. zur
Verfügung gestellt.
Im Uebrigen sinden die für die gleichen Reisen unter dem 16. Juni 1890 (Armee-
Verordnungs-Blatt Seite 125) gegebenen Bestimmungen Anwendung.