Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

z1 
in den Standorten von den Herbstübungen, bei den Train-Bataillonen zum Herbst am 3. November 1896 
und für die Trainsoldaten zum Frühjahr am 1. 
Mai 1897 zu erfolgen. Die Rekruten für die Unteroffizier- 
schulen sowie die als Oekonomie-Handwerker ausgehobenen Rekruten sind am 1. Oltober 1896 einzustellen. 
der im Laufe des Monats Oktober 1896 
Das Kriegsministerium hat das 
Berlin den 16. Januar 1896. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets Ordre wird mit Nachstehendem bekannt gemacht: 
1. In besonderen Ausnahmefällen darf 
—R 
*'° 
ri** 
9% 
  
Generalko 
— ausgenommen die Oeko 
der Eisenbahn-Brigade 
Mannschaften der Jahresk 
sowie binsichtich der Oel 
  
| 
lasse 1895 l. 
konomie-Har 
Wilhelm. 
  
Bronsart v. Schelkendorff. 
Berlin den 20. Januar 1896. 
r die Rekruten aller übrigen Truppentheile hat das Kriegsministerium den näheren Zeitpunkt 
tattfindenden Einstellung gelausefen. 
jernach Erforderliche zu veranlassen. 
bei den Truppen 2c. mit zweijähriger Dienstzeit in 
der Zeit zwischen dem spätesten Entlassungstage und der Rekruten-Einstellung ein Ausgleich der 
Stärken innerhalb der einzelnen Waffen und Truppentheile durch Versetzung ausgebildeter 
hinsichtlich der Infanterie, der Feldartillerie und des Trains, 
ndwerker sämmtlicher Waffen 2c. nach dem Ermessen der 
mmandos, hinsichtlich der Näger der Fußertilleri der Pioniere y- Eisenbahntruppen 
momie-Hani 
tifinden. 
dwer 
er — nach dem 
rmessen der obersten Waffenbehörben 
bz. 
Ginlsssungmiah ist derjenige Tag, welcher dem letzten Verpflegungstage seitens des Truppentheils folgt. 
a 
Bei Bestimmung des Zeitpunktes der Entlassung der als Burschen 2c. 
ist auf die dienstliche Stellung der Offiziere 2c. billige Rücksicht zu nel 
Hinsichtlich vereinzelter Beurlaubungen von vnnnß 
Z 
— 
n 
  
blommandirten Mannschaften 
chaften der Kavallerie und reitenden Feld- 
artillerie zur Disposition der Truppentheile wird auf §. 14,2 H. O., hinsichtlich des Ersatzes der 
Krankenwärter auf 
ie Verfügung vom 7. November 1893 — Nr. 1832/9. 93. M. A. — Bezug 
genommen. 
Unsichere Deenchi bz. später aufgegriffene Rekruten, welche in Gemäßheit der Festsetzung 
der §§. 7, 2 bz. 81,7 
!* 
der allgemeinen Rekrutenein 
Einstellung in Aussicht genommene Zwei-, Drei= und Vierjährig-Freiwillige sowie zur Ueber- 
weisung gelangende Jäger der Kase finden auf die normalen Rekrutenzahlen Anrechnung. 
Freiwillige, welchen der Annahme 
  
ur Jahresklasse 1896 gehören, außerterminlich gemusterte und vor 
tellung eingestellte Rekruten der Jahresklasse 1896, ferner zur 
ein ertheilt wird, müssen bei der nächsten Rekruteneinstellung 
eingestellt werden. Es dürfen aber nicht mehr Freiwillige angenommen werden, als bei Anmeldung 
des Rekrutenbedarfs hierfür in Aussicht genommen waren. 
Machen abweichend hiervon besondere 
Verhältnisse nachträglich eine Weniger= oder Resastelln von Freiwilligen ausnahmsweise 
a 
angezeigt, so muß der Ausgleich durch die Mehr= bz. 
bewirkt w 
üUr die 
ür die B 
ei den # 
erden. 
inder-Er 
Truppentheile mit zweizähriger Dienstzeit gilt das angeschlossene Muster 1 als Anhalt 
1 
erechnung des Rekrutenbedar 
Kruppentheilen mit dreijähriger 
  
Ordre e 
ne Mindestrelrutentah festge 
theil so zu berechnen, daß der 
Kapitulanten nach Abzug der bei der # 
etwaiger Dispositionsurlauber, 
Da 
s angeschlossene Mu 
dieser Truppentheil 
. Die überetatsmäs 
  
Ordre festgesetzten, b 
Truppentheil gemäß Siffer 
  
Etat an 
Dienstzeit, für welche in der Allerhöchsten Rabinete 
etzt ist, ist die normale Rekrutenzahl von jedem Truppen- 
Hefreiten, Gemeinen und Unterlazarethgehülfen einschließli 
yerbstentlassung ausscheidenden * aften, einschließli 
  
durch N 
urch R 
ster 2 di 
8 zu ermittelnden, normalen Rekrutenzahlen (einschließli 
  
  
ekruten bz. Freiwillige voll aufgefüllt wird. 
ent als Anhalt für die Berechnung des Rekrutenbedarfs 
ile. 
zigen Rekrutenzahlen betragen 9% der unter II/A der Allerhöchsten Rabinete- 
bei der Kavallerie und reitenden Feldartillerie für jeden i4 3 
der 
tbedarfsnachweisung (§. 1, 6 H. O.) 
. 
#. 
W 
Freiwilligen). Bei der Berechnung sind Bruchtheile unter ½ außer Ansatz zu lassen, Bruchtheile 
von ½ und darüber als v 
Truppentheile, welche 
artiger Mannschaften au 
oll zu rechnen. 
sichdledigllch durch Freiwillige rekrutiren, dürfen die Einstellung der- 
für die überejatsmäßigen Rekrutenzahlen in Aussicht nehmen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.