53
Kriegsministerium. Berlin den 18. Februar 1897.
Nr. 46.
Aenderung der Uebungsmunitions-Vorschrift.
Seite 44, unter A, ersetze Deckblatt 43 durch:
M#u) 25 Friktionszündschrauben und
300 Schlagröhren.
Außerdem für jeden Rekruten
2 Friktionszündschrauben und
8 Schlagröhren;
Seite 47, Zeile 9 v. o., hinter #werden= schalte ein:
die Friktionszündschrauben und
Die Aenderungen haben schon für das Uebungsjahr 1897 Gültigkeit.
Die Ausgabe von Deckblättern bleibt vorbehalten.
No. 264/2. 97. A. 5. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 4. März 1897.
Nr. 47.
Ergänzung der Bestimmungen über die Regelung der Beamtengehälter nach Dienstaltersstufen.
In Anschluß an Jiffer 3 bz. 2 der durch die Erlasse vom 5. April 1893 und 19. März 1894 getroffenen Fest-
setzungen über die Regelung der Beamtengehälter nach Dienstaltersstufen wird bestimmt, daß in Bezug auf
Beamtengattungen, rücksichtlich derer die Bewilligung der Gehaltszulagen durch das Kriegsministerium erfolgt,
von Vorkommnissen, welche die Vorenthaltung einer Gehaltszulage angezeigt erscheinen lassen, der zuständigen
Dienststelle des Kriegsministeriums rechtzeitig Mittheilung zu machen ist.
n Fällen, in welchen ohne Kenntniß des nicht befkienigenden Verhaltens eines Beamten die Be-
willigung einer Gehaltszulage ausgesprochen ist, bleibt die Mittheilung über die Gewährung derselben an den
betheiligten Beamten bis zum Eingange der einzuholenden Entscheidung des Kriegsministeriums auszuseben.
No. 244/12. 96. 2. 2. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 18. Februar 1897.
Militär- Oekonomie-Departement.
Nr. 48.
Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1896 verabreichten Naturalien.
Nach den auf Grund des F. 156 des Friedens-Naturalverpfl #sl„Regl 6 dem Kriegsministerium zugegangenen
Mittheilungen der Ceneralkommandos find im Jahre 1896 im Ganzen vier sore über die Beschaffenheil der
an die Truppen verausgabten Naturalien vorgekommen.
Davon sind zwei im 1. Armeekorps über Erbsen, welche seiner Zeit für das Festungs-Approvisionnement
bezogen waren und trotz äußerlich guter Beschaffenheit sich beim Kochen als stark mit Käfern besetzt erwiesen
hatten, für r begründet erachtet worden. Ersahleistung seitens des betreffenden Lieferanten hat stattgefunden.
Die übrigen beiden Beschwerden, von welchen sich eine beim 1. Armerekorps auf Brot und eine beim
XVI. Armeekorps auf Hen bezog, sind als begründet nicht anerkannt worden.
No. 352/I. 97. B. 2. Frhr. v. Gemmingen.