Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
31. Jahrgang. Verlin den 31. März 1897. Nr. 10. 
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festgeseht 
  
  
Nr. 78. 
Formations-Aenderungen u. s. w. aus Aulaß des Etats 1897/98. 
Ich bestimme: 
1. Die vierten (Halb.) Bataillone der Infanterie. Regimenter kommen in Fortfall. Aus je zweien 
dieser Bataillone, mit Ausnahme des aufzulösenden vierten Bataillons Meines 1. Garde= Regiments 
zu Fuß, werden Vollbataillone gebildet; je zwei dieser Vollbataillone werden zu einem Infanterie- 
Regiment und je zwei dieser Regimenter, mit Ausnahme des 5. Großherzoglich Hessischen Infanterie- 
Regiments Nr. 168, zu einer Infanteriebrigade vereinigt. 
Zu diesem Zwecke sind zu errichten: 
16 Infanterie-Brigadestäbe, 
33 Infanterie. Regimentsstäbe und 
66 Znfanterie Bataillane (Vollbataillone). 
6 5. Großherzoglich Hessische Insanteric. Regiment Nr. 168 wird der 49. Infanteriec. 
brigade (1. Srt Hessischen) zugetheilt. 
Die 
Landwehr, Bezirkseintheilung für den Bereich der 21. und 22. Infanteriebrigade 
erhält die aus der Anlage 1 ersichtliche anderweite Festsetzung. 
Die Mir vom Kriegsministerium vorgelegten = Organisations-Bestimmungen aus Anlaß 
der Umformung der vierten Bataillone der Infanteric. Regimenter= enthalten die näheren An. 
ordnungen zur Ausführung der vorstehend befohlenen Organisations-Aenderungen. 
2. Der Etat an Offzzieren u. s. w. erhöht sich: 
a) zur Durchführung der unter Ziffer 1 ungeordneten Organisationsänderung bei der Iufanteric um 
Brigadekommandeure, 
33 Regimentskommandeure, 
244 Sekondlieutenants, 
33 Oberstabsärzte und 
33 Stabsärzte; dagegen fallen bei derselben Wasse 67 Bataillonskommandeure, 
2 Hauptleute 1. Klasse, 2 Premierlieutenants und 60 Assistenzärzte fort. 
Die in Folge Umformung der vierten Bataillone überzählig werdenden Jufanterie. 
offiziere bis zur Höchstzahl von 18 Bataillonskommandeuren, 2 Hauptleuten 1. Klasse und 
2 Premierlientenants erhalten bis zur Einrangirung in etatsmäßige Stellen oder bis zu 
ihrem Ausscheiden ihre Gebührnisse über die Friedens Verpflegungs-Etats der Waffe; 
b) bei der Kavallerie um 
5 Rittmeister 1. Klasse, 2 davon vom I. Oktober 1897 ab, 
5 Premierlieutenants, 2 davon vom I. Oktober 1897 ab, 
15 Sekondlieutenants, 6 davon vom I. Oktober 1897 ab 
— siehe Ziffern 3 und 4a
	        
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