Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Die beiden Adjutanten bei dem Militär-Reit. Institut und der Adjutant bei der Inspektion der 
militärischen Strafanstalten gehören für die Folge zu den Adjutanten bei den höheren Kommando- 
behörden. 
Die letztere Stelle wird vom Kapitel 36 Titel 1 auf das Kapitel 24 Titel 1 übertragen und 
aus einer Premierlieutenantsstelle in eine Sekondlieutenantsstelle umgewandelt. 
Die Stellen der Vorstände der Artilleriedepots offener Orte werden für die Folge mit inaktiven 
Offizieren, welche in der Regel der Feldartillerie, unter Umständen der Fußartillerie oder der 
Infanterie angehört haben, besetzt. Die Ernennung dieser Offiziere erfolgt erst nach Maßgabe des 
Freiwerdens der bezüglichen Stellen in Folge anderweitiger Verwendung u. s. w. ihrer jetigen 
Jnhaber. Gleichzeitig kommt für jede der bei der Fußartillerie auf diese Weise wegfallenden 
14 Hauptmannsstellen ein Premierlientenant bei einem FußartillerieBataillon in Jugang. 
Nach den in den letzten Jahren stattgehabten Veränderungen der Standorte der Kavallerie= Regimenter 
kommen für diese 7 Assistenzarztstellen in Fortfall. 
. Zur weiteren Durchführung der in Meiner Ordre vom 30. März 1895, Jiffer 12, befohlenen Er. 
weiterung der Kriegsakademie ist bei dieser Anstalt vom 1. Oktober 1897 ab der dritte Parallel= 
Cötus (llle) unter Vermehrung der bisher Kommandirten um 33 einzurichten. 
. Zur Entlastung der 1. Artillerieoffiziere vom Platz in Meh und Thorn von den ihnen zur Zeit 
obliegenden Verwaltungsgeschäften werden als Vorstände der Artilleriedepots in diesen Festungen 
pensionirte Stabsoffiziere, welche der Fußartillerie angehört haben, angestellt. Die näheren An. 
ordnungen hat das Kriegsministerium zu treffen. 
Bei der Oberfeuerwerkerschule werden vom 1. September 1897 ab obere Lehrgänge eingeführt. 
Die Stärke des Lehr. Jufanterie-Bataillons wird während der Monate April bis September jedes 
Jahres um 12 Unteroffiziere und 155 Gemeine (Kommandirte) erhöht. 
Die Versuchsstelle für Sprengstoffe in Spandau hat künftig die Bezeichnung -Militärversuchsamt= 
zu führen; Ziffer 9 Meiner Ordre vom 20. Februar 1890 ändert sich entsprechend. An der Spitze 
dieses Instituts steht die -Direktion des Militärversuchsamtes in Spandaus. Mit den Geschäften 
des Direktors wird einer der für das Institut etatsmäßigen Beamten (Chemiker und Physiker) 
beauftragt. 
. Jur Weiterbildung von Offizieren der Feldartillerie in den Fachwissenschaften dieser Waffe werden 
— zunächst versuchsweise — bei der vereinigten Artillerie- und Ingenieurschule am 1. Oktober 1897 
eingerichtet: 
ein oberer Lehrgang von 9 ½ monatlicher Dauer für höchstens 20 Lieutenants 
und 
ein unterer Lehrgang von derselben Zeitdauer für höchstens 30 Lieutenants. 
. Vom 1. Oktober 1897 ab sind bis auf Weiteres zu jedem Kursus der Feldartillerie. Schießschule 
100 statt 80 Sekondlieutenants der Feldartillerie zu kommandiren. 
Behufs Ausbildung im technischen Revisionsdienst sind für die Folge alljährlich 33 anstatt, wie 
bisher, 20 Lieutenants der Feldartillerie auf je 2 Monate zu den technischen Instituten der Artillerie 
zu kommandiren. 
. An Sielle der durch Meine Ordre vom 30 März 1895 festgesetzten Jahl von 12 sind künftig 
20 Lieutenants der Feld. und der Fußartillerie behufs Ausbildung im technischen Dienst nach dem 
Ermessen des Kriegsministeriums zu den technischen Instituten oder zur technischen Hochschule zu 
kommandiren. Die Kommandirung dieser Offiziere hat auf Ersuchen des Kriegsministeriums seitens 
der betreffenden Generalkommandos bz. der Gencral- Inspektion der FußHartillerie zu erfolgen. 
Die Jahl der in die Kaiser Bichelms Akademie für das militärärztliche Bildungswesen auf. 
zunehmenden Studirenden wird um 12 erhöht. 
Diese Bestimmungen treten, sofern nicht ausdrücklich vorstehend für einzelne Maßregeln abweichend 
verfügt ist, mit dem 1. April 1897 in Kraft. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 31. März 1897. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Goßler.
	        
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