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Kriegsministerium. Verlin den 31. März 1897.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets = Ordre wird mit Folgendem zur Kenntniß der Armee gebracht:
I. Ausführungs-Bestimmungen.
Zu 1. Die Organisations- Bestimmungen aus Anlaß der Umformung der vierten Bataillone der
Infanterie-Regimenter gehen den betheiligten Stellen besonders zu.
utheilung und Standorte der neuen Kommandostäbe und Truppentheile, sowie die aus Anlaß der
Organisations-Aenderungen nothwendigen Verlegungen bereits bestehender Truppentheile u. s. w. sind in den vor.
siehend bezeichneten Bestimmungen, wie aus den Anlagen 2 und 3 ersichtlich, festgesetzt.
u Z2 a. Falls sich unter den überzählig werdenden 18 Bataillonskommandeuren, 2 Hauptleuten und
2 Premierlientenants Offiziere des 1. Garde-Regiments zu Fuß befinden, epfangen auch diese nur das Gehalt
von 5 400 .4, bz. 3 600, 2 160 K und 1 080 4 jährlich.
Zu Zi. Wegen Besetzung der Stellen des Unterpersonals der Unteroffziervorschule in Greifenberg i. Pomm.,
und zwar:
2 Feldwebel,
16 Sergeanten,
4 Spielleute,
6 Oekonomie- Handwerker,
1 Lazarethgehülfe und
1 Unterlazarethgehälfe,
veranlaßt die Juspektion der Infanterieschulen — bezüglich der Spielleute und Oekonomie-Handwerker nach Ver-
einbarung mit dem Generalkommando II. Armeekorps — das Erforderliche.
Zu 3 und 4a. Zur Erreichung der veränderten Etatsstärken bei den bestehenden Detachements Jäger
zu Pferde veranlassen die Generalkommandos des Gardekorps sowie des I. und XV. Armeekorps aus den unter-
stellten Kavallerie- Regimentern, bezüglich der Mannschaften mit Ausnahme des Regiments Gardes du Corps,
die folgenden Abgaben an die betreffenden Detachements:
Garde 1. XV.
korps!] Armerekorps
a) zum 1. April 1897:
Wachtmeistrr . ... 1 1 1
Vizewachtmeiseererererer:: . . . 1 1 1
Sergeanen . . . . . .. 4 4 4
Lazarethgehülsfsfen . . . . 1 1 1
* ........................................... 2 3 3
agegen kommen in Fortfall:
E ........................................... 4 3 3
b) zum 1. Oktober 1897: -
aptnlanten........................................... 2 2 2
Gefreiteee .... ... . ... 12 1213
Gemeen. 1 4
Dienstpfene ... 18 21 25
Dagegen kommen in Fortfall:
Gemeine................·.............................. 2
Die zur Erreichung der erhöhten Etatsstärke außerdem noch fehlenden je 6 Oesreitenstellen sind durch
Beförderung zu besehen; in die dadurch frei werdenden Gemeinenstellen, sowie in 2 bei den Jägern zu Pferde
des XV. Armecckorps ferner hinzutretende Gemeinenstellen werden Rekruten eingestellt.
Zur Bildung der bei dem XIV. und XVII. Armeekorps neu zu errichtenden Detachements Jäger zu
ferde veranlassen die nachgenannten Generalkommandos zum I. Oktober 1897 aus den unterstellten Kavallerie.