Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Regimentern, mit Ausuahme derjenigen der 25. Kavallerie · Brigade (Großherzoglich Hessische), die folgenden 
Abgaben: 
  
Es geben ab die Generalkommandos des 
VII. TI. XIV.) U. v. xv 
       
Armeekorps 
an das Detachement Jäger zu Pferde des 
  
  
  
  
XIV. Armerkords XUIl. Armeetorps 
Wachtmeister..... .... ... ... ..... . .. ..... . . . .. . .»1 1 1 
Vizewachtmeister ... · .,1 .;. l 
Sckgeantea...........·...................... 2 2 2 2 . 
Untttofsizlere...................·............ 3 3 373. 3 37) 
*) XIV. und XVII. Armeekorps dabei je 1 Fahnen- " s 
schmied. I i 
Kapitulanen 1 1 11 
Gefreittteeeee .. ... 6 6 6 6 6 6 
Gemeinn . .. 20 20 Ü 1920 20 19 
Lazarethgehülfleieieieirnrn ... n 1 . . 1 
Dienstpferdde ... .... .. . . . .. 44 44 44 44 44 44 
Füär die zur Erreichung der Etatsstärke außerdem noch erforderlichen je 88 Gemeinen stellt jedes Detachement 
38 Rekruten als normale Rekrutenzahl ein. 
Die Jahl der abzugebenden Mannschaften und Dienstpferde ist auf die Regimenter möglichst gleichmäßig 
zu vertheilen; die Gefreiten und Gemeinen sind je zur Hälfte aus dem 2. und 3. Jahrgange zu entnehmen. Bei 
den Kavallerie- Regimentern hat der durch diese Abgaben erforderliche Ausgleich durch entsprechende Mehreinstellung 
von Rekruten stattzufinden. Im Muster 2 zur Berechnung des Rekrutenbedarfs — Armee Verordnungs-Blatt 
1897 Seite 34 — sind diese Leute unter B Ziffer 5 in Ansat zu bringen. 
Die Jutheilung des für die Detachements Jäger zu Pferde vom 1. April bz. 1. Oktober 1897 ab 
etatsmäßigen je einen Unterroßarztes wird von der Inspektion des Militär-Veterinärwesens veranlaßt. 
er Ersatz für die abzugebenden Dienstpferde wird von der Remontirungs-Abtheilung durch Ankauf 
und Ueberweisung volljähriger Pferde bewirkt; dieselben werden bei den Regimentern in der Zeit vom 2. bis 
10. Oktober 1897 eintreffen. Der Remontirungs= Abtheilung ist seiteus der Generalkommandos zum 1. April 
bi. 15. September dieses Jahres mitzutheilen, wie viel Pferde jedes Regiment abzugeben hat. 
Im Etatsjahre 1898/99 werden die neuen Detachements Jäger zu Pferde sowie die bereits bestehenden 
Detachements hinsichtlich ihrer Verstärkung nur zur Hälfte remontirt. Es erhalten sonach im Jahre 1898/99 
das Detachement 
Garde Jäger zu Pfere 11 Remonten, 
Jäger zu Pferde des I. Armeekorss. 1 " 
Jäger zu Pferde des XV. Armeekords 13 "“ 
äger zu Pferde des XIV. und XVII. Armeekorps je 7 
Für die Mette bei den Garde-Jägern zu ferde wird die Ration der leichten Carde. Kavallerie, für 
diejenigen bei den übrigen Detachements die mittlere Ration gewährt. 
Die erforderlichen Krümperpferde sind jedem der beiden neuen Detachements nach der Zahl für eine 
Eskadron aus den bei dem 1. Badischen Leib- Dragoner-Regiment Nr. 20 bz. dem 1. Leib= Husaren Regiment 
Nr. 1 zur Ausmusterung gelangenden Dienstpferden zu überweisen. 
Zur ersten Beschaffung von Fecht= und Turngeräthen sowie der Krümperwagen und der Geschirre für 
die Krümperpferde bei den neuen Detachements werden den vorbezeichneten beiden Kavallerie. Regimentern je 
800 K zur Berfügung gestellt. Die entstehenden Kosten sind in Grenzen dieses Betrages auf die General. 
Militärkasse zur Verausgabung. bei Kapitel 5 Titel 4 der einmaligen Ausgaben für 180% anzuweisen. Der 
weitere Nochwest erfolgt in der Rechnung vom Kapitel 24, reservirte Fonds, für 1897 
e den Generalkommandos bei Kapitel 24 ilel 17 für Turn., Fecht- * Schwimmübungen zur 
Verfügung seehenden Beiräge sind aus Anlaß des Hinzutritts der 5 Detachements Jäger zu Pferde erhöht worden.
	        
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