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Für Scheibenmaterial zu den Schießübungen sind von den Kavallerie-Regimentern, welchen diese Detache.
ments angegliedert sind, je 30 K jährlich bei Kapitel 24 Titel 17 zu berechnen, von dem 1. Badischen Leib-
Dragoner-Regiment Nr. 20 und dem 1. Leib- Husaren. Regiment Nr. 1 für die Zeit vom 1. Oktober 1897 bis
Ende März 1898 also je 154
Dienstsiegel und Dienststempel werden von den Detachements Jäger zu Pferde nicht geführt. Die für
dieselben erforderlichen Waffen, Munition und Ferngläser verabfolgen auf Verlangen die zuständigen Artilleriedepots.
Zur Deckung des Bedarfs an Oekonomie-Handwerkern für die KavallerieRegimenter, welchen die
Detachements angegliedert sind, vermindern sich vom 1. April 1897 bz. 1. Oktober 1897 ab die Stärken der
10 Dragoner-Regimenter mit niedrigem Etat um je 1 Oekonomie= Handwerker und geben deshalb für die ersteren
Regimenter ab:
an an das
das 4 #
. XIV. XV. xvII.
Garde- 1 I —*Q*„*
korps Armeekorps
Oekonomie-Handwerker
a) zum 1. April 1897: 1 -
das2.Gatde-Dkagoner-RegimcatKaiserinAlexandravon
Rußland, aus dem 2. Jahrgng 1
das Dragoner-Regiment Prinz Albrecht von Preußen
(Litthauisches) Nr. 1, aus dem 2. Jahrgang . 1
das 1. Brandenburgische Dragoner · Regiment Nr. 2, aus
dem 1. Jahrgneg 1
das Dragoner-Regiment von Bredow (I. Schlesisches) Nr. 4, 1 (
aus dem 1. Jahrgng . . . ... . 1
bas Westfälische Dragoner · Negiment Nr. 7, aus dem I
2.Jahrgang................................ .’ 1
das 1. Großherzoglich Hessische Dragoner- Regiment (Garde. 1 1
Dragoner- Regiment) Nr. 23, aus dem I. Jahrgang. l 1
b) zum I. Oktober 1897: I
das 2. Großherzoglich Mecklenburgische Dragoner · Regiment «
Nr. 18, aus dem 2. Jahrgng . 1
das 2. Großherzoglich Hessische Dragoner-Regiment (Leib-
Dragoner-Regiment) Nr. 24, aus dem 2. Jahrgang 1
Außerdem wird bei den Jägern zu Pferde des XIV. und XVII. Armeekorps am 1. Oktober 1897
je 1 Oekonomie-Handwerker als Rekrut eingestellt. Die entsprechende Etatsverminderung tritt bei dem Dragoner.
Regiment Freiherr von Manteuffel (Rheinisches) Nr. 5 und bei dem 2. Hannoverschen Dragoner--Regiment Nr. 16 ein.
Bezüglich des Bedarfs an Bekleidungs= und Ausrästungsstücken erfolgen besondere Bestimmungen. Die
Ausgabe von Proben bleibt vorbehalten. .
DiejährlicheVerfügttiigsfunnnederOfsizietsllstterstühungöfondsderKavallctieiRegisnentet,welchen
einDetachementJägerzquckdeungegliedertist,erhöhtsichumcöJüjdenbettcsscndcnKavallckieschimentekn
bes XIV. und XVII. Armeekorps wird für 1897/98 die Hälfte dieser Erhöhung überwiesen.
Zu 4b. Die zur Aufstellung der neuen Bespannungsabtheilungen für Fußartillerie erhöhte Gemeinen.
stärke (einschließlich Gefreite) des Schlesischen Train-Bataillons Nr. 6 und des Train= Bataillons Nr. 17 ist da-
durch zu erreichen, daß bei diesen Bataillonen am allgemeinen Rekruteneinstellungstermin 1897 je 21 Rekruten
(Train-Gemeine) als normale Rekrutenzahl mehr zur Einstellung gelangen. Der Restbedarf von je 21 Mann
ist — soweit erforderlich — nach näherer Bestimmung der Generalkommandos des VI. bz. XVII. Armeekorps
durch Versetzung geeigneter, ein Jahr dienender Mannschaften der Kavallerie und Feldartillerie des betreffenden
Armeekorps zu decken. Bei den letzteren hat der event. erforderliche Ausgleich durch entsprechende Mehreinstellung
von Rekruten stattzufinden. Im Muster 1 zur Berechnung des Rekrutenbedarfs — Armee-Verordnungs Blatt
1897 Seite 32 — sind diese Leute unter als neue Liffer 3, bz. in Muster 2 unter B Ziffer 5 in Ansatz zu bringen.