Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

95 — 
Der Mehrbedarf von je 10 Reitpferden bei dem Schlesischen Train-Bataillon Nr. 6 und dem Train- 
Bataillon Nr. 17 wird, ebenfalls nach näherer Bestimmung der vorgenannten beiden Generalkommandos, aus 
der Zahl der bei der Kavallerie und Feldartillerie zur Ausrangirung bestimmten Pferde gedeckt. Die schweren 
Iugpferde werden den beiden Train--Bataillonen nach den Aufstellungsorten der beiden Bespannungsabtheilungen 
— Glogau und Thorn — durch die Remontirungs-Abtheilung überwiesen und in der Zeit vom 2. bis 10. Oktober 1897 
daselbst eintreffen. Im Etatsjahre 1898/99 werden diese beiden Bespannungsabtheilungen nur zur Hälfte 
remontirt. 
Wegen der Rationsgebühr für die schweren Zugpferde wird auf Ziffer 24 der Bestimmungen vom 
30. März 1895 — Armee= Verordnungs-Blatt 1895 Seite 83 — Bezug genommen. 
Bezüglich des Bedarfs an Bekleidungs= u. s. w. Stücken, der Regelung des Uebungsgeräthes sowie der 
Geschirr- und Stallsachen der neuen Bespannungsabtheilungen erfolgen besondere Bestimmungen. 
Betreffs der Verlegung der bei dem Großherzoglich Hessischen Train-Bataillon Nr. 25 bestehenden 
Bespannungsabtheilung nach Cöln und des Uebertritts derselben zum Rheinischen Train- Bataillon Nr. 8 ver- 
anlassen die betheiligten Generalkommandos das Nähere im Einvernehmen miteinander. 
Zu 7. In der Friedens- Besoldungsvorschrift treten folgende Aenderungen ein: 
Anmerkung“) Seite 2 erhält folgenden Zusaß: 
„der Inspektion der militärihen Strafanstalten und des Direktors der Offizier-Reitschule. 
Im §. 2 Jiffer 4 sind die Wor 
woder bei dem Stabe des itsr. Reitinstituis und der Offizier-Reitschule als Adjutanten- 
zu streichen. 
. 
m 8. 51 Ziffer 2 ist in der ersten Zeile hinter Kommandobchörden= einzuschalten: 
„(ausschließlich der Inspektion der militärischen Strafanstalten). 
und ebenda Ziffer 3 hinter = Lieutenants= in der dritten Zeile: 
»und dem Adjutanten der Inspektion der militärischen Strafanstalten, sofern derselbe sich in der 
Cieutenantscharge befindet,. 
Deckblätter gelangen nicht zur Ausgabe. 
Zu 10. Die sährüche Verfügungssumme für den Offizier-Unterstützungsfonds der Kriegsakademie 
erhöht sich von 15 400 4∆ auf 16 800 
Zu 11. Die näheren de ane werden den betheiligten Stellen zugehen. 
Zu 12. Bei der Oberfeuerwerkerschule finden jährlich 2 obere Lehrgänge von je 6 monatlicher Dauer 
statt. Näere Bestimmungen hierüber werden folgen. 
Das Weitere wegen Einberufung von Generwerkern als Schüler und wegen Abhaltung der Lehrgänge 
veranlaßt die General- Inspektion der Fußartillerie 
Zu 13. Die näheren Iellmmungen enthält der diesseitige Erlaß an die Gencralkommandos vom 
12. März 1897 Nr. 452./2. 97. 
Zu 14. In dem i der Reichsbeamten der Militär, Verwaltung in der Zusammenstellung 
„Geset, betreffend die Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen, sind Seite 38/39 bei Kapitel 38 folgende 
Aenderungen vorzunehmen: 
wunter III2 des Tarifs als Mitglieder der übrigen Reichsbehörden= ist an Stelle von: 
„Chemiker und Physiker der Versuchsstelle für Sprengstoffe= zu setzen: 
.Direktor, Chemiker und Physiker des Militärversuchsamts in Spandau-; 
„unter V des Tarifs als Subalternbeamte= sind die Worte: 
Rendanten und Betriebs- Inspektoren bei den Pulverfabrikene 
zu streichen und hinzuzusetzen: 
„Rendant des Militärversuchsamts in Spandau. 
Ferner ist die -Klassifikation der Reichsbeamten zu §. 19 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1875, 
betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der Reichsbeamten- — Armee= Verordnungs- 
Blatt 1895, Seite 154/156 — dahin zu berichtigen, daß 
unter Klasse IV Mitglieder der übrigen Reichsbehörden= in der 3. und 4. Jeile von unten die 
Worte der Versuchsstelle für Sprengstoffe= und unter -Klasse V Sekretäre der höheren Reichs- 
behörden= in der 14. Jeile von unten die Worte „der Pulverfabrik Spandau= zu streichen sind 
und an deren Stelle zu seen ist: 
ades Militärversuchsamts in Spandaus.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.