Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs ministerium. 
31. Jahrgang. Lerlin den 16. April 1897. Nr. 12. 
Abonnements auf dieses Blatt nehmen nur die Eie- entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis beträgt für 
gewöhnliche Exemplare (Host= Jeitungoliste Nr. 711) 1 50 ½%, für nur Wiiil bedruckte, zum Einkleben in die Akten 
geeignete Exemplare * Jeitungsliste Nr. 712) 1¾ 90 
Der Verkauf einzelner Rummern des Blattes erfolgt durch die Druckvorschriften-Verwaltung im its. 
Für Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 82/85 beim förtner eingerichtet. Der Preis beträgt 20 # für 
jeden Druckbogen von 8 Seiten (5 /46 für jedes Blatt), falls nicht für einzelne Nummern noch eine besondere Prktermägigung 
festgesetzt ist. 
  
  
Nr. 81. 
Verleihung altpreußischer Militärmärsche an Truppentheile der Armee. 
Jch verleihe am heutigen Tage den in der Anlage verzeichneten Truppentheilen die dort näher angegebenen 
Märsche, welche unter der Regierung Meines erhabenen Ahnherrn, des Großen Königs Friedrich II., von Seinen 
Regimentern gespielt worden sind, und bestimme, daß ein jedes der beliehenen Regimenter bei rohen Paraden 
allein berechtigt sein soll, den ihm zugewiesenen Marsch als Präsentiermarsch zu spielen. Das Kaiser Alegander 
Garde= Grenadier. „Regiment Nr. 1 spielt in Jukunft ausschließlich den Marsch Nr. 3 der Beilage 2 des Exerzir- 
Reglements für die Infanterie. Das Kriegsministerium hat das hiernach Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin den 22. März 1897. 
Wilhelm. 
An das Kriegeministerium. 
verzeichniß 
derjeuigen altprenßischen Militärmärsche, welche au Truppentheile der Armee als Präsentiermärsche 
verliehen sind. 
  
  
Bezeichnung des Regiments. Bezeichnung des Marsches. 
1. Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment Nr. 2 Grenadiermarsch des Regiments Alt-Württemberg. 
2. Garde, Füsilier Regiment Alter Musketiermarsch. 
3. 5. Garde-Regiment zu Fuß Alter Marsch T. 
4. Garde-Grenadier-Regiment Nr. 5 Alter Marsch 2 
Kriegsministerium. Berlin den 31. März 1897. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 770/3. 97. K. M. v. Goßler.
	        
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