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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs ministerium.
31. Jahrgang. Lerlin den 16. April 1897. Nr. 12.
Abonnements auf dieses Blatt nehmen nur die Eie- entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis beträgt für
gewöhnliche Exemplare (Host= Jeitungoliste Nr. 711) 1 50 ½%, für nur Wiiil bedruckte, zum Einkleben in die Akten
geeignete Exemplare * Jeitungsliste Nr. 712) 1¾ 90
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festgesetzt ist.
Nr. 81.
Verleihung altpreußischer Militärmärsche an Truppentheile der Armee.
Jch verleihe am heutigen Tage den in der Anlage verzeichneten Truppentheilen die dort näher angegebenen
Märsche, welche unter der Regierung Meines erhabenen Ahnherrn, des Großen Königs Friedrich II., von Seinen
Regimentern gespielt worden sind, und bestimme, daß ein jedes der beliehenen Regimenter bei rohen Paraden
allein berechtigt sein soll, den ihm zugewiesenen Marsch als Präsentiermarsch zu spielen. Das Kaiser Alegander
Garde= Grenadier. „Regiment Nr. 1 spielt in Jukunft ausschließlich den Marsch Nr. 3 der Beilage 2 des Exerzir-
Reglements für die Infanterie. Das Kriegsministerium hat das hiernach Erforderliche zu veranlassen.
Berlin den 22. März 1897.
Wilhelm.
An das Kriegeministerium.
verzeichniß
derjeuigen altprenßischen Militärmärsche, welche au Truppentheile der Armee als Präsentiermärsche
verliehen sind.
Bezeichnung des Regiments. Bezeichnung des Marsches.
1. Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment Nr. 2 Grenadiermarsch des Regiments Alt-Württemberg.
2. Garde, Füsilier Regiment Alter Musketiermarsch.
3. 5. Garde-Regiment zu Fuß Alter Marsch T.
4. Garde-Grenadier-Regiment Nr. 5 Alter Marsch 2
Kriegsministerium. Berlin den 31. März 1897.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 770/3. 97. K. M. v. Goßler.