Kriegsministerimm.
Korps- Intendanturen liquidirt.
111
Nr. 84.
Besoldung und Verpflegung der auf den Truppen-Uebungsplätzen u. s. w. kommandirten Mannschaften.
Wem 1. Mai d. J. ab treten die auf den Truppen-Uebungsplätzen sowie auf den Feld. und Fußartillerie-Schieß-
plätzen befindlichen, zum Arbeits und Wachtdienst kommandirien sowie die zum Personal der Kommandanturen
und Schießplatzverwaltungen gehörigen Mannschaften einschließlich der Burschen, jedoch ausschließlich des Zeug-
Unterpersonals, in die Besoldung und Verpflegung der betreffenden Kommandanturen bz. Schießplatzverwaltungen.
Die Gebührnisse werden von den Kassenkommissionen der Kommandanturen und Schießplatzverwaltungen gezahlt
und nach Maßgabe der Kassenordnung und der sonst in Betracht kommenden Dienstvorschriften bei den zuständigen
Berlin den 8. April 1897.
Der Geldbedarf wird durch Betriebsvorschüsse gewährt.
Etwa erforderliche weitere Bestimmungen treffen die Generalkommandos.
v. Goßler.
No. 32 /3. 97. B. 1.
Kriegsministerium.
Nr. 85.
Zeiteintheilung für die Schießübungen der Feldartillerie im Jahre 1897.
Berlin den 12. April 1897.
ar geitdaner, einschließlich
bz. Feldartillerie-Regiment Eintreffe- und Abräcketag Bemerkungen.
Feldartillerie.
Schießplatz
Prinz August von Preußen Nr. 1
22. Mai 19. Juni
Nr. 16
Arys
Nr. 35
22. Juni 19. Juli
— Nr. 36
/ General-Feldzeugmeister Nr. 3 Der 8 steht zur Ver-
19. Mai 23. Juni fügu
desgl. Nr. 18. der I#linterie. Schieß.
schule für 31. Mai,
Feldartillerie-Schießschule 23. Juni 30. Juni 1. Juni, 26. und
äterb. 27. Juli,
Jäterbog 1. Garde. der Fuhartillerie Schieß.
30. Juni 26. Juli schule für 28. bis
2. Garde. 31. Juli und vom
1. bis 30. September.
Nr. 4
" 31. Juli 26. Augu
4 Nr. 19 1 zust
von Peucker Nr. 6
Lamsdorf 2. Juli 30. Juli
von Clausewitz Nr. 21