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Kriegsministerium. Berlin den 20. April 1897.
Nr. 102.
Aenderungen in der Zeiteintheilung für die Schießübungen der Fußartillerie 1897.
Die im Armee. Verordnungs. Blatt Nr. 5 Seite 46 für 1897 veröffentlichte Zeiteintheilung für die Schieß-
übungen der Fußartillerie wird wie folgt geändert:
Zeit, einschließlich
Fußartillerie Regiment Eintreffe, und Abrücketag
von binger Nr. 1 und Nr. 11 . . 2. Juni — 2. Juli
Nr. 1112 . . . . .. 2. Juni 2. Juli
3 und Enke Nr. 4 .... .... . ... 6. Juli 4. August
General. enee merien Nr. 3 6. August 2. September
N....................·.... 6.Augast i4 September
In Vertretung.
No. 660/J. 97. A. 5. v. Viebahn.
Kriegsministerium. Berlin den 22. April 1897.
Nr. 103.
Aenderung der Verwaltungsvorschrift für das Material der Feldartillerie.
In der genannten Vorschrift sind auf Seite 27 in Zeile 2—4 von oben zu streichen die Worte mwelche nur.
bis einschl.. .... einzusenden sinde.
Die Bestellzettel sind von jetzt ab laufend an die Junstitute einzusenden.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
In Vertretung.
No. 195/4. 97. A. 4. v. Viebahn.
Kriegsministerium. Berlin den 23. April 1897.
Nr. 104.
Fassungsänderung der Jiffer 3 des &. 11 der Friedeus-Besoldungsvorschrift.
Die bezeichnete Stelle erhält folgende Fassung:
*3. Die den Truppen überwiesenen Füsiliere der Unteroffizierschulen und die Jöglinge der Militärschule
des großen Militärwaisenhauses empfangen die Kapitulantenlöhnung vom Tage des Eintreffens bei
dem Truppentheil. Während des Aufenthalts in jenen Anstalten werden Kapitulantengebührnisse
nicht gewährt.=
In Vertretung.
No. 612/12. 96. B. 1. Frhr. v. Gemmingen.