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Tarif. Erwachsene Kinder
Im Verkehr zwischen Kilo. .11. u. UI.
meter Klasse Klasse
O M. f- #
Rangsdorf— Rehagen Clausbo rKpKD .. 15,5 30 20 15 10
Schießplah Cummersdorf ........... .... 23,5 30 20 15 10
Schönefedd 27 30 20 15 10
Sperenberg ..... .... .. ..... . .... . . . .. 18 30 20 15 10
Werber-Zinna ..... .. ... ... ... .. . . ... 43 45 30 25 15
Zosen . ... 8,5 15 10 10 5
Rehagen-Clausdorf— Schießplatz Cummersdorf 8 15 10 10 5
Schönefeldd . . ... 11,5 15 10 10 5
Sperenberg ... .... . .. . . . . . . . .. 2,5 15 10 10 5
Werder. Zina .. 27.5 30 20 15 10
Zossen 7 15 10 10 5
Schießplatz Cummersdorf — Schõnefeld. ........... . ... 3,5 15 10 10 5
Sperenberg .......... . . ... 5,5 15 10 10 5
Werder · Zinna. ........ .... 19,5 30 20 15 10
Zossen 15 15 10 10 5
EIIIITIIDII 9 15 10 10 5
* . Jina . ... 16 30 20 15 10
.............................. 18,5 30 20 15 10
Sperenberg — He- . Zinnnna ... 25 30 20 15 10
............................. 9,5 15 10 10 5
Werder. inno Jeseen ........................... 34 5 45 30 25 15
Berlin den 29. Mai 1897.
Nr. 140.
Wohlthaten des Potsdamschen großen Militär-Waisenhauses.
Die gegenwärtig maßgebenden Bestimmungen über die Wohlthaten des Potsdamschen großen Militär- Waisen.
hauses sind nachstehend abgedruckt.
Der Rriegsminister und Chef des Direktoriume des Dotedamschen großen Militär-Waisenhausee.
No. 1341/97 P. W. v. Goßler.
Bestimmungen über die Wohlthaten des Potödamschen großen Militär-Waisenhanses.
I. Die Stiftung gewährt den Kindern verstorbener Soldaten") vom Feldwebel abwärts:
1. Aufnahme in die Erzichungöanstalten Potsdam (Knaben), Pretzsch (Mädchen), Haus Nazareth zu
Höxter (katholische Knaben und Mädchen),
2. soweit eine solche Aufnahme nicht stattfinden kann, Pflegegeld von jährlich 90 4 oder für Doppel-
waisen von 108.4
*) Ausnahmsweise auch den Kindern ehemaliger Soldaten, welche völlig erwerbsunfähig sind.