Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

— 158 
Kriegsministerium. Berlin den 3. Juni 1897. 
Nr. 147. 
Einzel-Prüfungsschießen. 
Unter Hinweis auf die Nummern 168 bis 173 der Schießvorschrift für die Infanteric wird bekannt gegeben, 
daß die vorjährigen Aufgaben für das Einzel. Prüfungsschießen und die hierzu gegebenen Ausführungsbestimmungen 
— Armee= Verordnungs-Blatt für 1896 Seiten 119 bis 123 — auch für das diesjährige Einzel-Prüfungs- 
schießen * 
Außer den in Ziffer 2 der Bemerkungen zur Stärkenachweisung Aufgeführten nehmen auch Hülfs. 
hoboisten am Präfungsschießen nicht Theil; in Spalte 2 der Stärkenachweisung sind daher Hülfshoboisten nicht 
zu führen. 
No. 363/97. A. 2. v. Goßler. 
Deckblätter gelangen zur Versendung: 
Nr. 34 bis 44 zur Pat luungs= Vorschrift 
Preiserhöhung einer Druckvorschrift in Folge der Ausgabe von Deckblättern. 
Geheftet. Kartonirt. 
Leitfaden, hetefen de- Settengewehre der Truppen zu Pferde — mit den Deckblättern 
............................................... 45 Pf. 65 Pf. 
  
Berlin, dedruct in der Reichodruckerei
	        
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