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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
31. Jahrgang. erlin den 17. Juni 1897. Nr. 18.
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Nr. 148.
Anlegung von Trauer zu Ebren des verstorbenen General-Adjutanten Seiner Masjestät
des Kaisers und Königs, Generals der Kavallerie v. Albedyll.
Un das Andenken Meines verstorbenen General. Adjutanten, des Generals der Kavallerie v. Albedyll
zu ehren, welcher Meinem in Gott ruhenden Herrn Großvater in einer für die Armee bedeulungs-.
vollen Zeit im Militär--Kabinet vortreffliche Dienste geleistet, sowie fünf Jahre hindurch mit Ans-
zeichnung an der Spitze des VII. Armeckorps gestanden hat, bestimme Ich hierdurch, daß sämmtliche
Offiziere dieses Armeekorps und diejenigen des Kürassier Regiments Königin (Pommerschen) Nr. 2,
à la suite dessen der Verewigte geführt wurde, drei Tage Trauer anlegen. Außerdem hat der
kommandirende General des VII. Armeekorps nebst einer von ihm zu bestimmenden Abordnung des
Armeekorps und eine solche des Kürassier-Regiments Königin (Dommerschen) Nr. 2, bestehend aus
dem Regiments- Kommandcur, einem Rittmeister, einem Lieutenant, einem Wachtmeister an der
Beisetzung Theil zu nehmen. Ich beauftrage Sie, Vorstehendes sogleich der Armee bekannt zu machen.
Neues Palais den 14. Juni 1897.
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 15. Juni 1897.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 540/6. 97. 2. 1. v. Goßler.