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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
31. Jahrgang. Lerlin den 30. Juni 1897. Nr. 19.
Abonnements auf dieses Blatt nehmen zur die Mesanalten entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis beträgt für
gewöhnliche Exemplare (Post-Jeitungsliste Nr. 711) 1.K 50%, für nur weinsetih bebmuckte, zum Einkleben in die Akten
geeignete Exemplare (Host= Jeitmuglite Nr. 712) 1.4.90
Der Verkauf einzelner Rummern des Blattes erfolgt durch die Deucvorschriften= Verwaltung im Kriegsministerium.
Für Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 92255 beim Pförtner eingerichtet. Der Preis beträgt 20 /6 für
ieden Druckbogen von 8 Seiten (56 für jebes Blatt), falls nict für einzelne Nummern noch eine besondere Preisermäßigung
festgeseht ist.
Nr. 161.
Kriegsdienstzeit.
Ich bestimme, daß die folgenden, von Theilen der Schutztruppen für Südwestafrika und Deutsch- Ostafrika in
den Jahren 1895 und 1896 gelieferten Gefechte und Kriegszüge im Sinne des §. 23 des Gesetzes, betreffend die
Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen des Reichshceres und der Kaiserlichen Marine vom 27. Juni 1871
als ein Feldzug gelten sollen, für welchen den daran betheiligt gewesenen Deutschen ein Kriegsjahr in Anrechnung
zu bringen ist:
I. Schutztruppe für Südwestafrika:
1. Feldzug gegen die Khauashottentotten vom 20. Dezember 1894 bis 10. Februar 1895,
2. Feldzug gegen dic vercinigten Hereros und Khanatzhottentotten vom 27. März bis 13. Juni 1896.
II. Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika:
Ueberfall an den Gongabergen in Usandani am 26. Oktober 1895.
Berlin den 12. Februar 1897.
Wilhelm.
An den Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonial-Abtheilung).
Kriegsministerium. Berlin den 15. Juni 1897.
Vorstehende Allerpôchste Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 445/6. 97. C. 1. v. Goßler.