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der Militär-Turnanstalt,
dem Militär-Knaben= Erzichungs. Institut in Annaburg,
den Lehrschmieden,
den Festungsgefängnissen und Arbeiterabtheilungen,
den technischen Instituten,
der Artillerie Prüfungskommission und
der Oberfeuerwerkerschule
mit Hauptleuten beziehungsweise Rittmeistern 1. oder 2. Klasse erfolgt unabhängig von dem bezüg-
lichen Etat lediglich nach dem dienstlichen Bedürfniß. Hierdurch entstehende Abweichungen von den
Etats werden innerhalb der Waffe ausgeglichen.
6. Gnadenzulagen für Premierlieutenants snd nicht mehr zu beantragen. Die bewilligten derartigen
Zulagen fallen mit Ende Juli 1897 fort
7. Die Bestimmungen der Liffern 1 bis 4 hoben 0 soweit nicht unter Ziffer 1 abweichend verfügt ist,
vom 1. April 1897 ab Gültigkeit.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Gothenburg, an Bord M. wY. Hohenzollern den 7. Juli 1897.
Wilhelm.
v. Goßler.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium.
Berlin den 14. Juli 1897.
Vorstehende Allerböchste Kabinete = Ordre wird mit Folgendem zur Kenntniß der Armee gebracht:
Zu 1 und 3 bis 5. In den vom 1. April 1897 ab gältigen Friedens-Verpflegungs. Etats sind
außer den durch die Aenderungen in den Cehaltssätzen erforderlichen Berichtigungen noch die folgenden hand-
schriftlich zu bewirken:
F. V. E. Nr. 1 und 18. Unter Titel 2 ist hinter den Worten:
Sen
sessEs
„Gehaltszuschuß desselbene zu setzen:
»bei einem Gehalte von 487,50 K = 12,50 M.,
bei einem solchen vom 325 K+ —= 25 K monatlich.
In Längsspalte 6 ist die JZahl -50= zu streichen.
Dieselbe Aenderung ist im F. V. E. Nr. 76 an der Stelle = Gehaltszuschuß u. s. w.“
vorzunehmen.
E. Nr. 37 und 39. Die Anmerkungen 1 sind zu streichen.
E. Nr. 38. Desgleichen die Anmerkung hinter: »2 Hauptlente 1. Klasse, 1 Hauptmann
2. Klasse.
E. Nr. 40 und 49. Desgleichen die Anmerkung hinter: -1 Hauptmann 2. Klasse-.
E. Nr. 50 und 51. Desgleichen die Anmerkungen hinter: 2 Rittmeister 1. Klasse, 1 Ritt.
meister 2. Klassea.
E. Nr. 52. Desgleichen die Anmerkung hinter: 1 Rittmeister 1. Klasse, 1 Rittmeister
2. Klassez.
E. Nr. 70. In der Anmerkung ist anstatt: .300 #KH zu sehen: 325 K-.
a E. Nr. 75. Die Anmerkung erhält den Zusah:
„Der Mehrbetrag des Chargengehalts wird über den Etat gezahlt, jedoch kommt der
Unterschied zwischen dem Gehalt der Hauptleute u. s. w. 1. Klasse und demjenigen 2. Klasse nach der
Zahl der auf diese Weise besezten Stellen auf die etatsmäßige Gesammtzahl der Hauptleute u. s. w.
1. Klasse der betreffenden Waffe in Anrechnung.=