Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

222 — 
Kriegsministerium. Berlin den 14. Juli 1897. 
Departement für das Invalidenwesen. 
Nr. 190. 
Nachweisung des pensionsfähigen Diensteinkommens der Offiziere und der hiernach zuständigen 
Pensionsbeträge. 
Die auf Grund des Gesehzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das 
Etatsjahr 1897/98, vom 30. Juni d. J. und der Allerhöchsten Ordre vom 7. d. M. neu aufgestellte 
„Nachweisung des pensionsfähigen Diensteinkommens der Offiziere und der hiernach zuständigen 
Pensionsbeträge- 
wird mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die Pensionen der vor dem 1. April 1897 
verabschiedeten Offiziere unverändert bleiben. 
In Vertretung. 
No. 1220/6. 97. C. 1. Krebs.
	        
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