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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
31. Jahrgang. Lerlin den 29. Juli 1897. Nr. 22.
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gewöhnliche Exemplare (Post-Jeitungsliste Nr. 711) 1 50 für nur W bedruckte, zum Einkleben in die Akten
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festgeseht i
Kriegsministerium. Berlin den 26. Juli 1897.
Nr. 191.
Führung der Erinnerungsmedaille in den Stammrollen und Entlassungspapieren der Unteroffiziere und
aunschaften.
Nach Allerhöchster Bestimmung ist die Erinnerungsmedaille an des Hochscligen Kaisers und Königs Wilhelms I.
Majestät in den Ranglisten nicht zu führen.
izu die Stammrollen und Entlassungspapiere der Unteroffiziere und Mannschaften ist ein Vermerk über
den Besitz unter der Abkürzung: „E. M.= aufzunehmen.
Hierdurch finden die zur Zeit hier vorliegenden bezüglichen Anfragen ihre Erledigung.
In Vertretung.
No. 560/7. 97. A. 1. v. Viebahn.
Kriegsministerium. Berlin den I4. Juni 1897.
Nr. 192.
Aufbewahrung der Stammrollen.
In Anschluß an den Erlaß vom 2. Dezember 1896 Nr. 626/8. 96. A. 2 — Armee · Verordnungs · Blatt Nr. 32
für 1896 Seite 295 — wird bestimmt:
Dic Stammrollen der bisherigen vierten Bataillone sind, insoweit sie die noch nicht zur Entlassung
gekommenen Jahresklassen (1895 und 1896) betreffen, an diejenigen Regimenter abzugeben, zu deren
Formation bz. zu deren Ergänzung die Bataillonc verwendet worden sind.
Die Stammrollen früherer Jahresklassen dieser Bataillonc verbleiben den alten Regimentern zur
Aufbewahrung.
Aus den Stammrollen, welche an die neuen Regimenter abzugeben sind, haben die alten Regimenter
Auszüge betreffs derjenigen Mannschaften zurückzubehalten, welche vor der Neuformation entlassen
worden sind, um etwaige Anfragen erledigen zu können.
In gleicher Weise ist zu verfahren bezüglich der Stammrollen derjenigen Bataillone, welche geschlossen
zu einem andern Regiment übergetreten sind.
In Vertretung.
No. 406/6. 97. A. 2. v. der Bocck.
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