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1 Paar kurze Stiefel bz. Schnürschuhe,
2 Hemden,
1 Helm 4. Pelzmütc oder Czapka mit Jubehör,
1 Paar Epauletts (für Ulanen),
1 Säbelkoppel,
1 Faustriemen,
2 Schärpen zum Attila,
2 Paar Sporen,
Paar Sporeuleder für Kürassierc,
Mannschafts-Kartusche mit Bandolier,
Karabiner mit Karabinerriemen,
Revolver mit 1 Revolvertasche,
Revolverriemen mit Haken,
Degen,
Wischstrick,
Schraubenzieher,
Schloßschlüssel,
oldbuch,
Gesangbuch,
Schießbuch.
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Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden
Inhabers versehen sein.
V. Marschangelegenheiten.
Sämmtliche Mannschaften — ausschl. derjenigen aus den Garnisonen Berlin, Potsdam, Charlotten.
burg, Lichterfelde nach Spandau-Ruhleben Kommandirten — haben für die Hin- und Rückreise,
soweit angängig, die Eisenbahn zu benutzen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen
für die Hinreise mit Militär-Fahrscheinen zu versehen. Wegen der Rückreise siche 1II,
Die Kosten für den Marsch von der Garnison nach dem Kommandoort werden seitens der
Infanteric-Schießschule gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher in den Verpflegungs.
Bescheinigungen (siehe III, 14) die Höhe des gezahlten Marschkosten-Vorschusses anzugeben.
VI. Geldverpflegung.
. Die kommandirten Maunschaften verbleiben im Etat ihres Truppentheils und erhalten für
Rechnung des Etatskapitels 24 Löhnung von der Jufanterie-Schießschule, und zwar
von dem auf den Beginn des Kommandos folgenden Monatsdrittel ab bis zum Ablauf
des Monatsdrittels, in welchem das Kommando endet.
Es beziehen ferner von der Jufanterie-Schießschule:
die Unterofßtiere 6 XK und die Gemeinen (ausschließlich Oekonomie-Handwerker) 3 .X Zu.
lage monatlich.
Der Infanterie-Schießschule ist von jedem Aufrücken der Kommandirten in eine höhere Löhnung
unter Angabe des Tages, von welchem ab dieselbe zahlbar ist, sofort nach der Beförderung
Kenntniß zu geben.